Bei der europaweiten Kontrollwoche nahm die Verkehrspolizei Ludwigsburg den gewerblichen Güter- und Personenverkehr ins Visier. Die Zahl der Verstöße ist enorm.

Beanstandungen bei zwei Dritteln aller kontrollierter Fahrzeuge – das ist die Bilanz der Kontrollwoche der Verkehrspolizei Ludwigsburg. Die Beamtinnen und Beamten hatten sich zwischen 6. und 10. November an der europaweiten Überwachungsaktion mit Schwerpunkt auf gewerblichen Güter- und Personenverkehr beteiligt.

 

Insbesondere achtete die Polizei hier auf die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, Abmessungen und Gewichte, Ladungssicherung sowie Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge und der Menschen, die sie steuern. Es gab zwei Großkontrollen an der Bundesautobahn 8, zwei Kontrollstellen im Landkreis Böblingen, drei Kontrollstellen im Landkreis Ludwigsburg sowie weitere mobile Kontrollen auf der Bundesautobahn 8.

Zweimal Betäubungsmittel, einmal eine verbotene Waffe an Bord

Die Beanstandungsquote war dabei beachtlich: Bei insgesamt 329 Verkehrskontrollen registrierte und ahndete die Polizei 222 Verstöße. Die Bandbreite reichte dabei vom Mängelbericht über nicht angelegte Sicherheitsgurte, Fahren mit Handy am Ohr oder nicht beachtete rote Ampeln bis hin zu Situationen, in denen die Einsatzkräfte die Weiterfahrt untersagen oder Strafanzeigen erstatten mussten.

Unter anderem waren vier Personen ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs, zwei standen unter dem Einfluss berauschender Mittel, weitere zwei erwartet eine Anzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und eine Person führte eine verbotene Waffe mit sich. Bei acht Fahrzeugen stellten die Beamtenteams unzulässige Veränderungen wie etwa falsche Rad-Reifen-Kombinationen oder abgedunkelte Scheinwerfer sowie Seiten- und Frontscheiben fest. Solche Verstöße führen jeweils zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

In insgesamt 27 Fällen wurde laut Polizeibericht den kontrollierten Fahrerinnen und Fahrern wegen gravierender Mängel die Weiterfahrt untersagt. Hierzu zählten beispielsweise verkehrsunsichere beziehungsweise zu hohe oder zu breite Fahrzeuge, unzureichend gesicherte Ladungen, falsch transportiertes Gefahrgut oder gravierende Überladungen.

„Fast ein Wunder, dass Vorderräder noch Kontakt zur Fahrbahn hatten.“

Ein Gespann aus Pkw und Anhänger zog die Polizei wegen falscher Lastenverteilung aus dem Verkehr: Die Anhängerkupplung war für eine Stützlast bis 75 Kilogramm zugelassen, tatsächlich lasteten jedoch 600 Kilogramm Gewicht auf der Anhängerkupplung. „Es war fast ein Wunder, dass die Vorderräder überhaupt noch Kontakt zur Fahrbahn hatten“, erläuterte ein Kontrollbeamter die Situation.

Die Kontrollaktionen nutzte die Polizei auch zu Schulungszwecken für Kolleginnen und Kollegen der Hochschule für Polizei. Diese nahmen an einem Lehrgang zur Überwachung von Tiertransporten teil. Tatsächlich mussten nach Polizeiangaben auch drei Tiertransporte beanstandet werden – allerdings nicht wegen tierschutzrechtlicher Verstöße, sondern wegen fehlender Begleitpapiere oder Genehmigungen.