Konzern stoppt Regelung EnBW-Betriebsräte bangen um Dienstwagen

Ob Strom oder Sprit: die EnBW zahlt bei Dienstwagen für Betriebsräte alles. Foto: dpa/Marijan Murat

Jahrelang hatten führende EnBW-Betriebsräte Dienstwagen, die sie auch privat nutzen durften. Nun beendet der Energiekonzern die Praxis. Begründung: die unsichere Rechtslage.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Mit ihren Betriebsrätinnen und -räten geht die EnBW traditionell pfleglich um, an nichts Erforderlichem soll es ihnen fehlen. Auch umgekehrt ist das Verhältnis intakt: Bei unvermeidlichen Konflikten zeigen sich die Arbeitnehmervertreter gegenüber dem Energiekonzern eher kooperativ als konfrontativ.

 

Derzeit aber wird EnBW-intern gefragt, ob die Betriebsräte nicht etwas zu sehr gehätschelt werden. So war es im Zusammenhang mit der Vergütung von Überstunden für freigestellte Räte, die der Konzern gegen Kritik sogar von Kollegen verteidigte. Und so ist es aktuell mit Blick auf die persönlichen Dienstwagen, die acht herausgehobene Arbeitnehmervertreter sogar privat nutzen dürfen. Diesmal aber zeigt sich die EnBW problembewusst – und zieht Konsequenzen. Die zu Grunde liegende Regelung wurde bereits ausgesetzt, der Entzug der Autos wird geprüft.

Anteil von dienstlichen und privaten Fahrten unbekannt

Vier Sparten-Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter sind es, die seit Jahren in den Genuss von Dienstwagen kommen; mehrere von ihnen sitzen auch im EnBW-Aufsichtsrat. Die Fahrzeuge der Mittelklasse dürfen sie nicht nur für die Fahrt etwa zu Außenterminen nutzen, sondern auch privat. Sprit oder Strom zahlt die Firma, der jeweilige Kilometeranteil wird nicht erfasst; in einem Fall soll der private wegen weiter Auslandsfahrten über dem dienstlichen liegen. In ihren früheren Funktionen hatten die Betriebsräte meist keinen Anspruch auf einen Wagen, sie verbesserten sich also. Nun wird intern gefragt, ob es sich nicht um eine verbotene Bevorzugung handelt.

Bisher hat die EnBW die Regelung stets verteidigt. Aufgrund der besonderen, mit der Gewerkschaft Verdi vereinbarten Strukturen seien die Betriebsräte für viele Standorte und eine sehr große Fläche zuständig. Vor allem die Gremienchefs und ihre Vizes seien „zur Erfüllung ihrer Aufgaben sehr viel unterwegs“ – das rechtfertige die Dienstwagen. Die private Nutzung habe man aus „Gründen der Gleichbehandlung“ zugelassen, weil diese auch anderen Mitarbeitenden mit persönlichem Wagen erlaubt sei. Im Einzelfall gebuchte Poolfahrzeuge könnten zwar eine Alternative sein; aber diese seien nicht unbedingt wirtschaftlicher. Zudem komme es bei der gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattung des Betriebsrates mit Sachmitteln darauf an, was erforderlich sei.

Reaktion auf ein überraschendes BGH-Urteil

Nun aber stehen die Dienstwagen für Betriebsräte auf der Kippe. Die entsprechende Regelung sei „bis auf Weiteres aufgehoben“, sagte eine Sprecherin unserer Zeitung, eine „eingehende Prüfung“ laufe. Damit reagiere man auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Januar 2023 und die dadurch eingetretene „Rechtsunsicherheit“. Der BGH hatte Freisprüche für VW-Manager vom Vorwurf der Untreue wegen der Vergütung hochrangiger Betriebsräte aufgehoben – und dabei überraschend neue Maßstäbe für die Bezahlung gesetzt. Seither wurden in einigen Unternehmen die Bezüge der Arbeitnehmervertreter überprüft und gekürzt; in der Folge kam es zu Prozessen, so bei bei Porsche. In Politik, Wirtschaft und Verbänden wird derzeit über eine gesetzliche Neuregelung diskutiert.

Das „Aussetzen“ der EnBW-Praxis bereits im Januar bedeutete allerdings nicht, dass die Betriebsräte ihre Autos sofort abgeben mussten. Derzeit dürften sie diese noch nutzen, berichtet eine EnBW-Sprecherin, die „einzelfallbezogenen Vereinbarungen“ würden noch geprüft; dies sei „noch nicht vollständig abgeschlossen“. Auf die Frage, wann die Dienstwagen für Betriebsräte zuletzt vom Compliance-Bereich untersucht worden sei, antwortete die EnBW nur allgemein: Alle konzerninternen Regeln würden regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie noch den gesetzlichen Anforderungen genügten oder ob Aktualisierungsbedarf bestehe.

Der Bedarf an Dienstfahrten sinkt

Aber auch ganz praktisch wird die Dienstwagen-Nutzung bei der EnBW derzeit hinterfragt. Immer mehr Beschäftigte arbeiten von zu Hause aus, viele Termine finden inzwischen online statt – da fallen deutlich weniger Fahrten an. Wie andere Unternehmen prüfe man, darauf zu reagieren. Für eine „zukunftsfeste und ökologisch nachhaltige Lösung“ seien viele Aspekte zu bedenken, die Diskussion sei „noch nicht abgeschlossen“

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