Nach einer Operation im Bundeswehrkrankenhaus in Ulm hatte eine Patientin plötzliche eine Nadel im Bauch. Die Frau klagte. Der Träger der Klinik muss ihr nun ein Schmerzensgeld zahlen.

Stuttgart - Weil Ärzte im Bundeswehrkrankenhaus in Ulm bei einer Operation eine Nadel im Unterleib einer Patientin vergessen haben, muss die Bundesrepublik Deutschland Schmerzensgeld zahlen. In einem Berufungsverfahren gab das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart einer heute 30-Jährigen aus Aalen recht und verurteilte den Träger des Krankenhauses zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10.000 Euro.

 

Wie schon das Landgericht Ulm sah auch der OLG-Senat im Zurücklassen der 1,9 Zentimeter langen Nadel einen Behandlungsfehler der Klinik. Der Klägerin wurde zudem ein Schadenersatz von 2000 Euro zugesprochen. Das Schmerzensgeld wurde vom OLG um 3000 Euro reduziert, da die Frau keine Schmerzen mehr hat, die auf die Nadel zurückzuführen sind, wie eine Sprecherin erklärte.