Kreis Esslingen Landratsamt ist auf den Hund gekommen

Beim Versorgungsamt kann man jetzt einen Assistenzhund anerkennen lassen. Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn/Klaus-Dietmar Gabbert

Bei der Esslinger Kreisverwaltung kann man Assistenzhunde anerkennen lassen. Der Nachweis befreit von der Steuer. Noch ist die Regelung kaum bekannt.

Das Schild „Kein Zutritt für Hunde“ kennt wohl jeder. Es ist an den Türen vieler öffentlicher Gebäude, Gaststätten und anderer Einrichtungen zu finden. Dieses Schild hat für die allermeisten Menschen keine Bedeutung. Ganz anders sieht es dagegen bei Menschen mit einer Behinderung aus. Sie benötigen ihren vierbeinigen Assistenten in der Regel überall zur Unterstützung ihres Alltages.

 

Damit der beispielsweise für Blinde, Gehörlose oder Diabetiker speziell ausgebildete Helfer auch dort Zutritt erhält, wo er sonst nicht erlaubt ist, muss der Hund „anerkannt“ sein. Diese Aufgabe übernimmt jetzt auch das Versorgungsamt des Landkreises Esslingen. Seit Beginn dieses Jahres stellt es eine entsprechende Bescheinigung für die besondere Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft aus. Der Ausweis im Scheckkartenformat dient gegenüber den Kommunen als Nachweis zur Befreiung der Hundesteuer. Er gilt zunächst bis zum zehnten Lebensjahr des Hundes, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

Im „Amt für besondere Hilfen“, wie das Versorgungsamt im Kreis offiziell heißt, rechnet man nicht mit einem großen Ansturm, räumt die Sprecherin der Kreisverwaltung, Andrea Wangner, ein. Bislang wurden erst zwei Anträge gestellt. Denn das Zusatzangebot des Amtes, das zuständig ist für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, ist noch wenig bekannt. Und wegen der Hundesteuerbefreiung kann man sich auch weiterhin direkt an die Wohnortkommune wenden.

Die Assistenzhundeverordnung trat zum 1. März 2023 bundesweit in Kraft. Mit ihr werden unter anderem die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden festgesetzt. Ziel ist zudem eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde mit einer speziellen Plakette, die am Halsband oder Geschirr angebracht werden kann. Dieses Abzeichen verschickt das Amt für besondere Hilfen, ebenso wie den Ausweis für den Halter, auf dem Postweg. Der Antrag ist in Papierform im Verwaltungsgebäude in den Pulverwiesen erhältlich, steht aber auch online unter www.landkreis-esslingen.de zum Download zur Verfügung.

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