Kreis Esslingen Private Löwenhaltung nicht grundsätzlich verboten
Dem Veterinäramt des Kreises Esslingen ist kein Fall von Raubkatzen in Privathaushalten bekannt. Allerdings gibt es auch keine Meldepflicht.
Dem Veterinäramt des Kreises Esslingen ist kein Fall von Raubkatzen in Privathaushalten bekannt. Allerdings gibt es auch keine Meldepflicht.
Eine Löwin, die sich als Wildschwein entpuppte – diese Verwechslung mag man belächeln. Den Vorfall, der sich vor wenigen Tagen im brandenburgischen Kleinmachnow ereignete, jedoch ins Lächerliche zu ziehen, wäre unangemessen. Denn er macht deutlich: Theoretisch ist es ganz legal möglich, eine gefährliche Raubkatze als Haustier zu halten – auch im Kreis Esslingen.
„Die private Haltung von Raubkatzen ist nicht grundsätzlich verboten“, teilt die Sprecherin des Landratsamtes, Andrea Wangner, auf Nachfrage mit. Dem Veterinäramt sei ein solcher Fall im Kreis Esslingen allerdings nicht bekannt – der Besitz von Geparden, Löwen, Tigern und Co. müsste der Behörde aber auch nicht angezeigt werden. „Eine veterinärrechtliche Melde- oder Erlaubnispflicht besteht nur bei gewerbsmäßigem Halten, Züchten, Handeln oder Zurschaustellen exotischer und sonstiger nicht landwirtschaftlicher Tierarten“, berichtet Wangner. Gleichwohl gebe es in vielen Gemeinden auf Grundlage der örtlichen Polizeiverordnung jedoch eine Anzeigepflicht für gefährliche Tiere.
Eine bundesweit einheitliche Regelung existiert nicht. Elf von 16 Bundesländern haben eigene Gesetze oder Verordnungen erlassen, die Haltungsverbote, Meldepflichten oder umfangreiche Auflagen enthalten. In Bayern zum Beispiel muss man vor dem Kauf bestimmter Tierarten erst eine Erlaubnis zum Besitz einholen. In Baden-Württemberg indes fehlen bislang konkrete Vorgaben. Und das, obwohl im Koalitionsvertrag von 2021 festgehalten ist: „Für eine sichere Haltung von Gefahr- und Gifttieren in privaten Tierhaltungen werden wir einen Sachkundenachweis für die Haltung, Pflege und bedarfsgerechte Unterbringung und Versorgung dieser Tiere einführen.“
Im Prinzip kann jeder Privatmann fast jedes exotische Tier halten, solange er die Mindestanforderungen an den Arten- und Tierschutz erfüllt. Demnach muss ein Halter „das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen“, informiert die Sprecherin der Esslinger Kreisverwaltung. „Er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden“, sagt Wangner. Doch die Überprüfung ist lückenhaft.
Zumindest die registrierten Tierhaltungen unterliegen laut Wangner einer „risikoorientierten Überwachung“. Heißt: je größer und problematischer die Haltung, desto häufiger die Kontrollen. Private Haltungen exotischer Tiere würden überwiegend nach anonymen Tierschutzanzeigen oder durch auffällige Verkaufsanzeigen im Internet überprüft. In wenigen Fällen waren drastische Konsequenzen erforderlich: So musste das Veterinäramt des Kreises im Jahr 2021 einen Brillenkaiman, einen Mississippi-Alligator und einen Tigerpython wegen unzureichender Haltungsbedingungen in einem Mehrparteienhaus beschlagnahmen und einziehen, berichtet Wangner. Sie räumt auch ein: „In den letzten Wochen häufen sich Funde offenbar ausgesetzter exotischer Schlangen – giftige Tiere waren bislang nicht dabei. Dieses Aussetzen ist streng verboten und sollte unbedingt unterlassen werden.“
Das Veterinäramt warnt ausdrücklich: „Grundsätzlich sollte die oftmals sehr anspruchsvolle und kostenintensive Haltung exotischer oder gefährlicher Tiere gut überlegt und im Zweifel unterlassen werden – nicht nur bei Löwen.“