Dem Veterinäramt des Kreises Esslingen ist kein Fall von Raubkatzen in Privathaushalten bekannt. Allerdings gibt es auch keine Meldepflicht.

Eine Löwin, die sich als Wildschwein entpuppte – diese Verwechslung mag man belächeln. Den Vorfall, der sich vor wenigen Tagen im brandenburgischen Kleinmachnow ereignete, jedoch ins Lächerliche zu ziehen, wäre unangemessen. Denn er macht deutlich: Theoretisch ist es ganz legal möglich, eine gefährliche Raubkatze als Haustier zu halten – auch im Kreis Esslingen.