Halter entlang des Neckars sollen wegen des Verdachts auf Ausbruch der Vogelgrippe ihr Geflügel in Ställen unterbringen. Die Hintergründe.

Wegen des Verdachts auf Ausbruch der Vogelgrippe sollen Halter entlang des Neckars im Kreis Reutlingen ab Samstag ihr Geflügel in Ställen unterbringen. Alternativ sollen sie geeignete Netze aufspannen, damit es nicht zum Kontakt mit wilden Vögeln kommt. Die Verordnung gilt bis zum 31. März, wie ein Sprecher des baden-württembergischen Agrarministeriums am Freitag mitteilte.

 

Die Krankheit wurde Anfang Januar bei sesshaften Schwänen im Landkreis Tübingen entdeckt. Inzwischen wurde das Virus auch bei anderen Wildvögeln festgestellt. In Tübingen gilt eine ähnliche Verordnung bereits seit dem 5. Januar für den gesamten Landkreis.

Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die Krankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich.