Kriegsflüchtlinge Warum Deutschland so attraktiv für Ukrainer ist
CDU-Politiker fordern, dass neu ankommende Flüchtlinge aus dem Kriegsland weniger Leistungen erhalten. Der Vergleich zum Beispiel mit Frankreich ist markant.
CDU-Politiker fordern, dass neu ankommende Flüchtlinge aus dem Kriegsland weniger Leistungen erhalten. Der Vergleich zum Beispiel mit Frankreich ist markant.
Legitime Herrschaft, so lehrte der Freiburger Politikwissenschaftler Wilhelm Hennis, beruht auf der Fähigkeit des Staates, die wesentlichen Aufgaben zu bewältigen. Nun ist das politische Wollen in Deutschland zwar erfreulich ausgeprägt, das politische Können aber steht zusehends infrage. Darin liegt wohl eine der Ursachen für die um sich greifende Krisenstimmung.
Zu den drängenden Aufgaben gehört der Umgang mit der hohen Zahl an Flüchtlingen, die nach Deutschland streben. Die Folgen berühren unmittelbar den Alltag vieler Menschen: Die Kitas sind voll, die Schulklassen auch, es fehlen bezahlbare Wohnungen. Die Migration ist schwer zu steuern. Dort, wo dies möglich ist, sollte es aber getan werden, sagt Siegfried Lorek, der in Baden-Württemberg für Migration zuständige Staatssekretär. Der CDU-Politiker erkennt eine Ursache für die im europäischen Vergleich große Sogwirkung Deutschlands in der materiellen Versorgung der Flüchtlinge, die insbesondere im Fall der Geflüchteten aus der Ukraine zu üppig ausfalle. Seit Juni 2022 unterliegt dieser Personenkreis nicht mehr dem Asylbewerberleistungsgesetz, vielmehr erhalten die Flüchtlinge Grundsicherung respektive Bürgergeld. Eines der Motive für diesen „Rechtskreiswechsel“ lag darin, den Ukrainern Zugang zu Integrationsangeboten zu verschaffen und sie in Arbeit zu bringen.
Der bisherige Erfolg bleibt indes hinter den Erwartungen zurück. Knapp 20 Prozent der Ukrainer haben bisher eine Beschäftigung gefunden. Allerdings ist dabei die hohe Zahl von Frauen und Kindern unter den Geflüchteten zu beachten. Gleichwohl liegt die Beschäftigungsquote in anderen europäischen Staaten höher, und das hat, da ist sich Migrationsstaatssekretär Lorek sicher, mit den höheren Sozialleistungen in Deutschland zu tun. „Wir werden keine gerechte Verteilung der Flüchtlinge in Europa hinbekommen, wenn wir derartige Unterschiede haben“, sagt der CDU-Politiker.
Die Zahlen sprechen für sich. Der Migrationsforscher Gerald Knaus, Mitgründer der Denkfabrik Europäische Stabilitätsinitiative (ESI), hat in einem Papier vom Februar 2023 die staatliche Unterstützung einer ukrainischen Mutter mit Kind in Berlin und Paris verglichen. Für Berlin kam er auf folgende Leistungen: Die Mutter erhält 502 Euro im Monat, das Kind – je nach Alter – bis zu 348 Euro. Der Miet- und Heizkostenzuschuss beträgt bei bis zu 65 Quadratmetern maximal 740 Euro. In Paris beläuft sich die Sozialleistung für die Mutter auf 204 Euro, für das Kind sind es 102 Euro. Als Mietzuschuss stehen 220 Euro zur Verfügung. Leben kann man davon kaum.
Dementsprechend finden sich derzeit mehr als 1,1 Millionen Ukrainer in Deutschland, allein in Baden-Württemberg sind es 183 000. In ganz Frankreich leben 70 000 Ukraine-Flüchtlinge. In Anbetracht dieses Ungleichgewichts bot die französische Regierung an, 2000 Flüchtlinge aus Deutschland zu übernehmen. 260 Plätze entfallen davon auf Baden-Württemberg. Jedoch hat sich bisher laut Lorek niemand gefunden, der freiwillig ins Nachbarland wechseln möchte.
Lorek schlägt vor, den Rechtskreiswechsel für neu ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine rückgängig zu machen. Dies fordert auch die CDU-Landtagsfraktion mit ihrem Chef Manuel Hagel. Der Bundestagsabgeordnete und nordwürttembergische CDU-Bezirkschef Steffen Bilger hat inzwischen beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags abgefragt, ob eine Rückstufung auf das Niveau des Asylbewerberleistungsgesetzes rechtlich möglich sei. Die Frage ist berechtigt, schließlich würden dann künftige Flüchtlinge aus der Ukraine gegenüber den schon angekommenen benachteiligt. Die Antwort ist eindeutig: Eine Rückstufung auf Asylbewerberniveau sei möglich, aus dem Gleichheitsgrundsatz folge „kein Anspruch auf eine zukünftig gleichbleibende Rechtslage“. Dies gelte auch für Folgeanträge derjenigen Flüchtlinge, die schon hier sind. Der CDU-Abgeordnete Bilger zieht daraus den Schluss: „Eine gut gemeinte Solidarität, die zur Überlastung der Gesellschaft führt, kann nicht das Ziel sein.“