Kriminalität in Böblingen Anklage wegen schwunghaften Rauschgifthandels
Zuletzt in Österreich, nun vor dem Landgericht in Stuttgart: Ein 45-Jähriger soll in Böblingen und Sindelfingen per Kryptohandy Marihuana und Kokain vertickt haben.
Zuletzt in Österreich, nun vor dem Landgericht in Stuttgart: Ein 45-Jähriger soll in Böblingen und Sindelfingen per Kryptohandy Marihuana und Kokain vertickt haben.
Es sind zwei kräftige Wachtmeister, die den ebenfalls sehr kräftigen Mann mit Glatze und Brille an seinen Platz auf der Anklagebank des Landgerichts Stuttgart eskortierten. Und es dauerte nur 15 Minuten, bis er wieder abgeführt wird. Nach der Anklageverlesung durch Oberstaatsanwältin Susanne Dathe wurde das Verfahren für ein Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung unterbrochen. Am nächsten Prozesstag, 4. Oktober, soll verkündet werden, ob es zu einer Verständigung gekommen ist.
Die Vorwürfe gegen den ungelernten Bauhelfer, der zuletzt in Österreich gewohnt hat, wiegen schwer. Laut Staatsanwaltschaft soll er im Jahr 2020 einen schwunghaften Handel mit Marihuana und Kokain im Raum Böblingen betrieben haben. Die Anklagebehörde wirft ihm insgesamt zwölf Taten des Handels mit Rauschgift in nicht geringer Menge vor. Demnach soll der 45-Jährige zwischen April und Dezember 2020 insgesamt rund 150 Kilogramm Marihuana und vier Kilogramm Kokain ge- und verkauft haben, wobei der Wirkstoffgehalt des Marihuanas bei zehn Prozent gelegen haben soll, der des Kokains bei 50 Prozent.
Laut Anklage wurden die Geschäfte ganz überwiegend über Krypto-Handys und den verschlüsselten Instant-Messenger Sky-ECC abgewickelt. So soll der Angeklagte schon bei der ersten Tat im April 2020 rund 80 Kilogramm Marihuana in einer Tiefgarage in Böblingen übernommen haben, die in einem grauen BMW geliefert worden waren. Zehn Kilogramm davon habe er unmittelbar danach weiterverkauft. Auch in einer Tiefgarage in Sindelfingen und auf dem Parkplatz eines Lebensmitteldiscounters in Böblingen hätten mehrere Kilo Drogen den Besitzer gewechselt. Zweimal sei der Angeklagte zum Ankauf nach Frankfurt gefahren, um das Rauschgift in Empfang zu nehmen – unter anderem an Heiligabend 2020.
Der Prozess wird am 4. Oktober fortgesetzt, das Urteil soll nach zwei weiteren Verhandlungstagen am 18. Oktober gesprochen werden.
Kryptohandys
Sky-ECC war einer von mehreren Dienstleistungsanbietern in Europa und Kanada, die auf Kryptohandys Ende-zu-Ende verschlüsselte Nachrichten anboten. Die Geräte verfügten weder über Mikrofone noch Kameras und kommunizierten ausschließlich über den Server des Anbieters.
Internationale Ermittlungen
Nachdem diese Dienste lange Zeit als nicht zu knacken galten, gelang es einer Kooperation von belgischen, französischen und niederländischen Ermittlern nach zwei Jahren Planung im März 2021, das System von Sky-ECC zu infiltrieren und Zugriff auf rund eine Milliarde verschlüsselte Nachrichten von circa 70 000 Nutzern zu bekommen. Bei Hausdurchsuchungen in ganz Europa wurden Geldbeträge in Millionenhöhe und mehrere Tonnen Drogen sichergestellt.
Verwertung
Über die juristische Verwertbarkeit der Daten aus Kryptohandys in Strafprozessen wird gestritten, da diese grundsätzlich auch für nicht strafbares Verhalten genutzt werden und Grundrechte verletzt sein können. Der Bundesgerichtshof hat im Fall von EncroChat-Daten die Verwertung für zulässig erachtet. Wie es für andere Anbieter wie Anom und Sky-ECC aussieht, ist zurzeit ungeklärt. Es laufen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof.