Stuttgart - Jahrzehntelang ist die Rathausspitze von Rücktrittsforderungen verschont geblieben, nun ist binnen zwei Jahren zum zweiten Mal ein solches Ansinnen an einen Bürgermeister herangetragen worden. 2019 vertrat SPD-Fraktionschef Martin Körner die Auffassung, der damalige Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) müsse wegen vermeintlicher Verfehlungen im Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug im Klinikum seinen Hut nehmen. So weit kam es aber nicht. Wölfle leitete ein Ermittlungsverfahren gegen sich ein, verzichtete, sich noch einmal zur Wahl zu stellen, und ging in den Ruhestand.
Nun ist es der SPD-Kreisverband mit Stadtrat Dejan Perc an der Spitze, der den erst im November gewählten Ordnungsbürgermeister Clemens Maier (Freie Wähler) aufforderte, sich wegen der Vorfälle bei den Coronademonstrationen einen neuen Job zu suchen. Dessen Versuch, diese mit der Versammlungsfreiheit zu rechtfertigen, greife zu kurz. Dass Maier „nichts anderes eingefallen ist, als den friedlichen Verlauf zu loben“, empfindet Perc als unsäglich.
Rockenbauch hält Maier für „untragbar“
Applaus erhält er dafür vom Linksbündnis. Für Fraktionschef Hannes Rockenbauch ist „untragbar“, dass sich Maier für die Versammlung ausgesprochen habe, die aus epidemiologischer Sicht gefährlich sei und die Moral von Menschen untergrabe, die sich an Coronaregeln halten. Diese Fehlentscheidung drohe „die Dynamik des Infektionsgeschehens in der Region signifikant zu beeinflussen“. Das müsse folglich zum Rücktritt führen.
Dass diese Aussage mehr einen appellativen als einen erst gemeinten Charakter hat, unterstreicht Rockenbauchs Hinweis auf Maiers Dienstherrn, OB Frank Nopper (CDU). Da dieser Maiers Vorgehensweise stütze, müsste eigentlich eher er seinen Hut nehmen. Über die endgültige Forderung werde seine Fraktion nach der Ratssitzung am Donnerstag entscheiden. Die übrigen Fraktionen, inklusive SPD, haben bislang keine Unterstützung signalisiert.
Stadt widerspricht Rücktrittsforderung
Die Stadt teilte mit, angesichts der mit der Polizei getroffenen Entscheidung seien die Rücktrittsforderungen nicht haltbar. Eine Abwahl durch den Gemeinderat oder durch die Bürger sei nicht möglich, so das Regierungspräsidium. Ein Beamtenverhältnis kann durch Entlassung, Verlust der Beamtenrechte, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder Versetzung in den Ruhestand beendet werden. Die jeweilige Maßnahme ist abhängig von der Schwere des Dienstvergehens.