Das geplante Kulturgutschutzgesetz sorgt für viel Aufregung, weil darin angeblich Exportverbote für Kunstwerke vorgesehen seien. Aber die Empörung basiert auf falschen Annahmen, kommentiert Amber Sayah.

Stuttgart - Die Kunstwelt ist empört. Namhafte Künstler wie Georg Baselitz lassen in München und Dresden ihre Werke abhängen, die sie den dortigen Museen als Leihgaben überlassen hatten. Kunsthändler und Sammler schimpfen über eine „kalte Enteignung“. Selbst der notorische NS-Vergleich darf nicht fehlen: Die geplante Reform des Kulturgutschutzgesetzes sei so etwas wie die Beschlagnahmeaktion „Entartete Kunst“, heißt es allen Ernstes.

 

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat ihren durch eine Indiskretion vorzeitig öffentlich gewordenen Gesetzentwurf jetzt gegen den Proteststurm verteidigt. Ziel sei, eine EU-Richtlinie zum Kulturgutschutz in deutsches Recht zu überführen und den besonders von den Bundesländern geforderten Abwanderungsschutz für Kunst zu verbessern. Dass nun sämtliche Dauerleihgaben in Museen zu „nationalem Kulturgut“ werden sollen, ist schlicht falsch – nachzulesen auf der Internetseite der Kulturstaatsministerin: „Nur Kulturgut, das dauerhaft in ‚den Bestand einer solchen Einrichtung eingegliedert‘ wurde“, soll laut Gesetzentwurf als nationales Kulturgut zukünftig geschützt sein. „Bei einem Leihvertrag ist dies natürlich nicht der Fall, da solche Werke nicht ‚in den Bestand eingegliedert‘ sind.“ Im Detail wird manches sicher noch zu korrigieren sein, aber jetzt gilt es, sachlich zu diskutieren.