Kuraufenthalt So beantragen Eltern eine Kur
Die Pandemie setzt der Gesundheit von Vätern und Müttern zu. Ein vom Arzt verordneter Aufenthalt in einer Kurklinik kann helfen. Wir erklären, was es dabei zu beachten gilt.
Die Pandemie setzt der Gesundheit von Vätern und Müttern zu. Ein vom Arzt verordneter Aufenthalt in einer Kurklinik kann helfen. Wir erklären, was es dabei zu beachten gilt.
Früher sind Mütter zur Kur gegangen, um schweren Erkrankungen vorzubeugen. „Heute müssen die Kliniken die Frauen teilweise wieder nach Hause schicken, weil sie für eine Kur zu krank sind“, sagt Yvonne Bovermann, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks. Wie stark die Pandemie Eltern zusetzt, belegen auch Studien – wie zuletzt die Axa-Untersuchung, nach der Frauen psychisch besonders stark unter den Folgen der Pandemie leiden. Bei Müttern ist das Stresslevel sogar noch höher – insbesondere in Deutschland. Doch statt sich rechtzeitig Raum für eine Erholung zu schaffen, versuchen die meisten weiter zu funktionieren, sagt Bovermann. Welche Möglichkeiten es für eine Kur gibt und wie diese beantragt werden kann, klären wir in dieser Übersicht:
Was sind die ersten Anzeichen, die zeigen, dass Eltern eine Kur beantragen sollten?
Um eine Kur bewilligt zu bekommen, braucht es krankheitsbedingte Gründe. Sie reichen von körperlichen Beschwerden wie Gelenkproblemen, Bluthochdruck, Asthma bis hinzu psychischen Problemen wie schweren Erschöpfungszuständen, Schlafstörungen, Ernährungsproblemen oder gar einem Burnout. „Hinzu müssen immer familiär bedingte Belastungsfaktoren wie Erziehungsprobleme, Zeitmangel aufgrund der Aufteilung von Beruf und Familie sowie Eheprobleme oder ein Trauerfall in der Familie kommen.“ Diese müssen die Gesundheitsprobleme beeinflussen, auslösen oder verstärken
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Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für eine Kur übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse. „Jeder gesetzlich Versicherte, der Kinder erzieht, hat Anspruch auf drei Wochen Vorsorge- oder Rehamaßnahme in einer Klinik, wenn er die medizinischen Voraussetzungen erfüllt“, heißt es seitens der Stiftung Warentest (Finanztest 4/2022). Allerdings wird von Erwachsenen ein Eigenanteil von zehn Euro pro Tag verlangt. Erwerbstätige müssen für die Dauer der Kur keine Urlaubstage nehmen, da sie in dieser Zeit krankgeschrieben sind. Anders sieht es hingegen bei privat Versicherten aus, warnt die Stiftung Warentest: In ihrem Fall werden die Kosten nur dann übernommen, wenn Kuren vom jeweiligen Vertrag umfasst sind.
Wie funktioniert die Beantragung?
Zunächst muss ein Termin beim Hausarzt ausgemacht werden. Denn für die Beantragung einer Kur braucht es die ärztliche Verordnung einer sogenannten Vorsorge- oder Rehamaßnahme. Die Stiftung Warentest empfiehlt, sich beim Ausfüllen des Kurantrags beraten zu lassen – etwa bei den rund 1000 Beratungsstellen im Verbund des Müttergenesungswerks. Dort gibt es Infos über Therapieangebote und Kliniken. Die Beratung ist kostenlos. Die vollständig ausgefüllte Verordnung muss bei der Krankenkasse eingereicht werden. „Die Entscheidung über Ihren Antrag sollte die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen treffen“, so Warentest.
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Darf man die Kurklinik auswählen?
Ja. Wer eine Kur beantragt, darf eine Klinik seiner Wahl angeben. Auch hier gilt es, sich im Vorfeld gründlich zu informieren – etwa über Therapieangebote, die Größe der jeweiligen Einrichtungen und über die Behandlungsschwerpunkte der Häuser. „Man sollte sich klar werden, was einem selbst guttun würde: Lieber eine Kur mit Kind oder eine Kur, die nur für Mütter oder nur für Väter ist, sagt Bovermann. Will man lieber in den Schwarzwald, an den Bodensee oder an die Nord- oder Ostsee?
Dürfen Kinder ihren Vater oder die Mutter zur Kur begleiten?
Wenn es aus Gründen der Betreuung nicht anders geht, dann ja. Allerdings gibt es eine Altersgrenze von zwölf Jahren, sofern die Kinder körperlich oder geistig nicht beeinträchtigt sind. Zudem ist es möglich, dass Kinder, die gesundheitliche Probleme haben, bei der Kur mitbehandelt werden können. Dann brauchen auch sie ein ärztliches Attest. Schulpflichtige Kinder sind während des Kuraufenthaltes von der Schule beurlaubt. Die Kliniken bieten ein Beschulungsprogramm, so Bovermann.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Widerspruch einlegen. Nach Angaben des Müttergenesungswerkes wurden 2019 rund elf Prozent der Anträge abgelehnt. Als die Betroffenen daraufhin Widerspruch eingelegt hatten, führte diese in rund 75 Prozent der Fälle zum Erfolg. Wichtig ist allerdings die Fristen einzuhalten, warnt Warentest. „Das Widerspruchsschreiben muss innerhalb eines Monats nach der Ablehnung bei Ihrer Krankenkasse eingehen.“ Tipps, wie ein Widerspruchsschreiben formuliert werden soll, gibt es bei den Beratungsstellen.
Reif für die Kur?
Gemeinnützig
Unter dem Dach des Müttergenesungswerks arbeiten mehr als 70 gemeinnützige Kurkliniken, darunter solche der Arbeiterwohlfahrt und des Deutschen Roten Kreuzes. Die Vorsorgekur soll helfen, ernste Krankheiten zu verhindern oder dass sich der Zustand nicht verschlechtert.
Beratung
Wo es Beratungsstellen vor Ort gibt, informiert das Müttergenesungswerk: muettergenesungswerk.de. Derzeit bieten viele Termine per Telefon an.