Kurz vor der 100 000-Einwohner-Marke Wie wäre Esslingen als Großstadt?

Derzeit leben in Esslingen so viele Menschen wie zuletzt Anfang der 1970er Jahre. Foto: R. Bulgrin

Um per Definition als Großstadt zu gelten, braucht eine Stadt mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Esslingen steht offenbar kurz vor dieser Marke. Was würde sich mit dem Status „Großstadt“ ändern?

Zum Ende des vergangenen Jahres sind in Esslingen 98 582 Personen gemeldet gewesen. „Wann knacken wir die Marke von 100 000 Einwohner:innen?“, fragte die Stadt daher kürzlich auf ihrem Instagram-Kanal. Die Frage bleibt bislang unbeantwortet. Es gebe keine Prognose, ob und wann die 100 000-Einwohner-Grenze überschritten werde, heißt es aus dem Rathaus. Dabei brächte das Überschreiten dieser Marke Esslingen den Status „Großstadt“ ein, zumindest nach der Definition des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.

 

Neue Besoldungsgruppe für Esslinger OB?

Im Rathaus bleibt man gelassen: Vorbereitungen auf ein Aufrücken in die Großstadtkategorie gebe es noch nicht, heißt es nun vonseiten der Verwaltung. Mehr noch: Die Stadtspitze gehe gar nicht davon aus, dass Esslingen mittelfristig über die 100 000-Einwohner-Marke kommen werde, sagt Niclas Schlecht vom Büro des Oberbürgermeisters. Seitens der Verwaltung strebe man das auch nicht aktiv an.

Für den Anstieg sorgen die Menschen, die neu nach Esslingen ziehen. „Der Großteil stammt aus anderen Gemeinden der Region oder Deutschlands“, führt die Stadt in dem Instagram-Post aus.

Folgenlos würde der Status Großstadt für Esslingen freilich nicht bleiben: Würde die Marke von 100 000 Esslingerinnen und Esslingern geknackt, fände sich zum Beispiel der Oberbürgermeister in der Besoldungsgruppe B  9 oder B  10 wieder – das letzte Wort dabei hat der Gemeinderat. Laut aktueller Besoldungstabelle des Landes aus dem Jahr 2022 entspricht dies monatlichen Bezügen von 12 475,69 Euro oder 14 685,38 Euro. Derzeit erhält der Esslinger Rathauschef gemäß der Besoldungsgruppe 8 nur 11 764,14 Euro.

Auf die Entscheidungsfindung im Esslinger Rathaus wirken sich mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner dagegen nicht aus. An der Größe des Gemeinderats ändert sich erst ab 150 000 Einwohnerinnen und Einwohner etwas. Von dieser Schwelle an vertreten laut der baden-württembergischen Gemeindeordnung 48 Stadträtinnen und Stadträte die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, bislang sind es 40. Ab 400 000 Einwohnerinnen und Einwohner sind es 60 Stadträte und Stadträtinnen wie in Stuttgart. Zudem braucht es laut Landesfeuerwehrgesetz in einer Großstadt eine Berufsfeuerwehr. In Esslingen gibt es zwar eine hauptamtliche Abteilung der Feuerwehr, jedoch werden Aufgaben auch von den Freiwilligen Abteilungen übernommen. Formal ist für Städte bis 150 000 Einwohnerinnen und Einwohner eine Ausnahmegenehmigung möglich, wenn durch Kompensationsmaßnahmen das gleiche Schutzniveau erreicht wird. Momentan erfülle Esslingen jedoch weder die Vorgaben zum Erlangen des Status Berufsfeuerwehr noch für eine Ausnahmegenehmigung, sagt Schlecht. Die Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung wird aber durch die geplante Wachbereitschaft mit dem Feuerwehr-Bedarfsplan angestrebt, der vergangenes Jahr vom Gemeinderat verabschiedet wurde.

Status „Großstadt“ kann das Image verändern

Sollte die 100 000-Einwohnermarke eines Tages überschritten werden, dürften unmittelbar keine größeren Veränderungen anstehen, meint Alfred Ruther-Mehlis, Stadtplaner der Hochschule für Umwelt und Wirtschaft (HfWU) Nürtingen – aber: „Imageträchtig ist die Veränderung von einer Mittelstadt zu einer Großstadt“. Zudem biete der Titel Großstadt für den Rat die Möglichkeit, einen Moment innezuhalten und zu überlegen, „wohin die Reise gehen soll“.

Aus wissenschaftlicher Perspektive gehen mit der Transformation zur Großstadt Chancen und Gefahren einher, wie Oliver Frey, Planungssoziologe an der HfWU beschreibt. Wirtschaftlich etwa, weil die Anzahl der Akteure in der Stadt steigt und somit Innovation vorangetrieben wird. Zudem könne durch Zuzug das kreative Potenzial einer Stadt bereichert werden, in dem sich Akteure aus kreativen Branchen vermehrt ansiedeln. Langfristig könnte dadurch die Urbanität wegen vielfältigerer kultureller Aktivitäten und Angebote gesteigert werden. Auch der Bereich Bildung kann profitieren: Großstädte ziehen beispielsweise Intellektuelle oder Bildungseinrichtungen an, sagt Frey. Auch die Möglichkeiten zur Förderung sind für eine Großstadt in vielen Bereichen andere, als im Fall einer Klein- oder Mittelstadt.

Kooperation mit der Region wird wichtiger

Herausforderungen stehen dagegen bei der Infrastruktur an. Begonnen beim Abwasser, über Verkehr und Straßenbau, der Ausweisung neuer Gewerbegebiete bis hin zum Wohnungsmarkt. „Auch die soziale Ungleichheit kann steigen“, sagt Frey. Folgen habe die Transformation zur Großstadt für die Identität der Einwohnerinnen und Einwohner. Konflikte können entstehen, der Zusammenhalt könne sich verschlechtern, womit auch ein Verlust der kulturellen Identität einhergehe.

In Sachen Stadtplanung sind bei Großstädten mehrere Akteure mit einzubeziehen, sagt Frey. Bei Planungsprozessen müsse in einer Metropolregion, wie etwa der Region Stuttgart, verstärkt mit den umliegenden Städten kooperiert werden, ein zentrales Thema in diesem Kontext sei der Verkehr. Ein Beispiel für die Kooperation der Kommunen in der Region ist aus Sicht von Frey die internationale Bauausstellung 2027, in deren Rahmen in verschiedenen Städten in der Region – auch in Esslingen und dem Landkreis – Bauprojekte realisiert werden.

Wie entwickelt sich die Einwohnerzahl?

Historie
  Zuletzt haben laut Verwaltung Anfang der 1970er Jahre so viele Menschen in Esslingen gelebt wie derzeit. Die Einwohnerzahl Esslingens stieg im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um knapp ein Prozent. Die höchsten Zuwachsraten verzeichnen die Altersgruppen zwischen 18 und 25 (plus 3,2 Prozent) sowie zwischen 25 und 45 Jahren (plus zwei Prozent).

Landkreis
 Laut Statistischem Landesamt wächst auch die Bevölkerung im Landkreis. Ende September lebten 548 171 Menschen in den 44 Kommunen im Kreis Esslingen. Das bedeutet ein Zuwachs von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Meldepflicht
 Zur Bevölkerung zählen nach Angaben des statistischen Bundesamts alle meldepflichtigen Personen. Demnach unterliegen der Meldepflicht auch Geflüchtete sowie Schutzsuchende und zählen zur Bevölkerung oder Einwohnerschaft. Die Anmeldung ist unabhängig von der Stellung des Asylantrages.

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