Die Staatsanwaltschaft untersucht mögliche Steuerdelikte rund um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte. Die Bank hat inzwischen Steuern nachgezahlt.

Stuttgart - Steueroptimierte Gestaltungsmodelle oder kriminelle Machenschaften mit System? Über den Charakter der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte mit Aktien rund um den Dividendenstichtag gehen die Ansichten auseinander. Eine höchstrichterliche Klärung steht noch aus. Heute beschäftigt sich der Bundesfinanzhof mit dem Thema.

 

Auch bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) tätigten Aktienhändler in den Jahren 2007 und 2008 diese Cum-Ex-Geschäfte. Steuern, die die Bank dadurch gespart hat, hat sie inzwischen nachgezahlt – nach Darstellung des staatlichen Instituts auf eigene Initiative und nicht erst auf Drängen des Finanzamtes: „Bereits vor längerer Zeit haben wir die zuständigen Finanzbehörden eingebunden und denkbare finanzielle Auswirkungen für die Bank schon in früheren Quartalen bilanziell verarbeitet“, erklärte die Landesbank. Einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“, wonach das Institut 150 Millionen Euro an Steuern wegen der fragwürdigen Aktiengeschäfte nachgezahlt habe, wollte ein Sprecher nicht kommentieren. Bereits im Dezember hatte die StZ von einer möglichen Steuerschuld im dreistelligen Millionenbereich berichtet.

Woher der Anstoß für die Ermittlungen kam, ist nicht ganz klar

Auch die Staatsanwaltschaft habe man „selbstverständlich“ informiert, heißt es in der LBBW-Mitteilung weiter. Die Stuttgarter Strafverfolgungsbehörde erklärte hingegen, sie habe den Fall im vergangenen Dezember vom Finanzamt Stuttgart übernommen und führe seitdem die Ermittlungen weiter. Nähere Auskünfte zum Straftatbestand, dem Umfang der Ermittlungen und zu den beschuldigten Personen wollte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft nicht machen.

Es werde gegenwärtig nicht gegen aktive Mitarbeiter der Bank ermittelt, teilte diese mit. In welchem Ausmaß inzwischen ausgeschiedene Aktienhändler vor 2009 – dem Jahr des Amtsantritts von Vorstandschef Hans-Jörg Vetter – die trickreichen Geschäfte rund um die Dividendenstichtage getätigt haben, lasse sich auch nach internen Prüfungen weiterhin nicht abschließend feststellen.

An den Transaktionen seien Dritte beteiligt gewesen, der Bank seien deshalb nicht alle relevanten Tatsachen bekannt. Seitdem sei die Bank aber sauber, und habe keine Geschäfte gemacht, „die dem Geist der Steuer-Gesetzgebung widersprechen“, betonte das Finanzinstitut erneut.

Ausländische Partner haben die Deals möglich gemacht

Bis 2012 war es steuerrechtlich erlaubt, durch Aktienverkäufe und -käufe rund um den Dividendenstichtag nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet oder angerechnet zu bekommen. Hierfür brauchten die Banken und Fonds, die dieses Dividendenstripping in großem Stil betrieben haben, Handelspartner im Ausland, etwa eine Bank, die im Inland nicht steuerpflichtig ist. Da Kapitalertragssteuer auf die Dividende aber schon an den deutschen Fiskus überwiesen worden ist, kann sich der Handelspartner der ausländischen Gesellschaft die Steuer erstatten lassen.

Zahlreiche Banken, darunter die Hypo-Vereinsbank (HVB) in großem Stil und die HSH Nordbank, haben Dividendenstripping praktiziert. Bei der HVB ist von Strafzahlungen bis zu 200 Millionen Euro die Rede. Insgesamt, so schätzen Experten, seien dem Staat auf diese Weise mindestens zwölf Milliarden Euro entgangen. Es gebe kaum eine größere Bank in Deutschland, die die erst 2012 geschlossene Gesetzeslücke nicht genutzt habe. In dem Fall, der heute vor dem Bundesfinanzhof verhandelt wird, geht es um sogenannte Leerverkäufe, also den Handel mit Aktien, die der Verkäufer gar nicht selbst besitzt.