Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Nach DGB-Angaben hat der Bundesvorstand schon vielfältige Erkenntnisse gesammelt: So werden Beschäftigten neue Verträge mit reduzierter Arbeitszeit vorgelegt, aber die Arbeit im alten Umfang erwartet. Andernorts werden Zuschläge und Prämien sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld in den Grundlohn eingerechnet, um auf die 8,50 Euro pro Stunde zu kommen.

 

Warte- und Bereitschaftszeiten etwa bei Behindertentransporten oder bei Taxifahrern werden nicht mehr vergütet. Urlaubstage werden auf das gesetzliche Minimum von 24 Tagen reduziert, um höhere Kosten für den Mindestlohn an der Stelle wieder hereinzuholen. Arbeitsverhältnisse werden als Praktika oder Volontariate deklariert, obwohl es sich nicht um Lernverhältnisse handelt. Manche Arbeitgeber zahlen den Mindestlohn einfach nicht und behaupten, für bestimmte Tätigkeiten, Anstellungsverhältnisse wie Minijobs oder Betriebsgrößen gelte er gar nicht.