Landespflegekammer Aufruhr in der Pflege – doch Lucha lässt sich nicht beirren

Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) bedauert die Mängel, sieht aber keinen Anlass, vom geplanten Weg zur Pflegekammer abzuweichen. Foto: LICHTGUT/Max Kovalenko

Gewerkschaft und Beschäftigte kritisieren mehr als 11 000 Fehler beim Registrierungsverfahren für die Landespflegekammer. Sozialminister Manfred Lucha will sich davon nicht beirren lassen und hält am geplanten Verfahren fest.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Die Gewerkschaft Verdi läuft Sturm gegen die Landespflegekammer und sieht harte Angriffspunkte bei der fehleranfälligen Registrierung der Pflegekräfte. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) müsse „unverzüglich die Notbremse ziehen“ und das „höchstkritikwürdige“ und teils „undemokratische“ Verfahren aussetzen, mahnt der Verdi-Landesvorsitzende Martin Gross.

 

In den sozialen Medien lassen viele Betroffene Frust über die Mängel ab. Im Landtag verstärken die Oppositionsparteien FDP und SPD den Druck. Denn der Petitionsausschuss hat schon 1650 Eingaben erhalten, obwohl er sich gar nicht zuständig sieht.

„Fehlerquellen sind nicht völlig auszuschließen“

Lucha hingegen bleibt gelassen, das Ziel sieht er nicht gefährdet. „Es ist bedauerlich, dass im Registrierungsverfahren Probleme aufgetreten sind“, sagt seine Sprecherin. Das Sozialministerium tausche sich regelmäßig mit dem Gründungsausschuss – quasi das operative Organ der Branche zur Errichtung der Kammer – aus. Fragen und Anregungen von Betroffenen seien beantwortet und „bei möglichen Fehlerquellen unmittelbar ein Lösungsprozess in Gang gesetzt worden“. Es bestehe kein Anlass, das Verfahren auszusetzen oder die Fristen aufzuheben. Fehlerquellen seien wegen der Komplexität „nicht völlig auszuschließen“. In den meisten Problemfällen habe der Ausschuss zeitnah Abhilfe geschaffen. Insgesamt handele es sich um ein „transparentes Verfahren, das einer angestrebten Legitimation gerecht wird“.

Eine Vielzahl unterschiedlicher Fehlerquellen

Die Frist, in der die bisher 116 900 registrierten Pflegefachpersonen Einspruch erheben können, endet am 23. Februar. Danach muss Lucha feststellen, ob das vom Gesetz vorgegebene Quorum von 60 Prozent erreicht wurde. Bringen weniger als 40 Prozent einen begründeten Einwand vor, wird die Pflegekammer errichtet. Offiziell wird das Ergebnis Ende März festgestellt. Der Gründungsausschuss sieht das Verfahren in der Spur. Zwar sorgt die Unruhe dort für Verunsicherung, wie das ehrenamtliche Vorstandsmitglied Peter Koch bekennt, doch „wir sind zuversichtlich, dass es in Summe klappt“.

Wie konnte es zu der Pannenserie kommen? Der Ausschuss kooperiert mit einer Registrierungsagentur, die schon in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen tätig war. Im Südwesten jedoch mussten in einem viel begrenzteren Zeitraum die Daten von mehr als 120 000 Pflegekräften erhoben werden. Dazu wurden mehr als 4500 Arbeitgeber angeschrieben. Zumeist wurden die Datensätze exakt weitergeleitet. „Wir reden da aber auch über den Pflegedienst, der nur wenige Kräfte beschäftigt“, sagt Koch. Nicht jeder Arbeitgeber hat großes Interesse am Verfahren. Wo es an Sorgfalt mangelt, haben Angestellte zunächst kein Registrierungsschreiben erhalten. Es waren im Vorfeld nicht einmal die Adressen sämtlicher Arbeitgeber bekannt. „Weder wir noch das Sozialministerium noch irgendeine andere staatliche Stelle im Land wissen, wo überall Pflegefachpersonen beschäftigt sind.“.

„Alle Mängel zu 100 Prozent beheben können“

Hinzu kamen technische Mängel: So hat „eine Handvoll größerer Kliniken“ ihre Datensätze nicht korrekt hochgeladen. Erst nachdem der Missstand aufgedeckt worden war, wurden die rund 4500 tangierten Pflegekräfte mit Verspätung angeschrieben.

Andernorts gab es etwa 1900 doppelt vermerkte Personen. Im Zuge der Bereinigung wurden dann Beschäftigte unberechtigterweise gesperrt, sodass deren Datensätze neu aktiviert werden mussten. Ferner gab es Registrierte, die zweimal mit unterschiedlichen Kennziffern angeschrieben wurden. Jede Menge Verwirrung also. „Wir haben uns natürlich auch auf den Dienstleister verlassen“, sagt Koch. Da sei immer wieder nur von Einzelfällen die Rede gewesen, was der Ausschuss so auch kommuniziert hätte. Letztlich sei es aber in 8300 Fällen zu verschiedenen technischen Problemen gekommen. „Nunmehr haben wir alle Mängel zu 100 Prozent beheben können“, versichert Koch. Und die Frist bis zum 23. Februar reiche im Allgemeinen aus, dass die davon Betroffenen dann noch gut reagieren können.

Einen Sachverhalt kann der Ausschuss nicht so schnell beheben: In 3100 Fällen gab es Rückläufer, weil die Adressen nicht (mehr) stimmten. Die korrekten Angaben zügig zu ermitteln, würde die begrenzten Kapazitäten sprengen. So werden diese 3100 Personen „beim Gesamtquorum nicht berücksichtigt – weder positiv noch negativ“.

Trägerverband bpa mobilisiert gegen die Kammer

Kritik übt Koch an Trägerverbänden, „die sich als Retter der Pflegekräfte hervortun“ und zugleich einen potenziell einflussreichen Faktor im System „im Vorfeld kalt stellen wollen“. Gemeint ist vor allem der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der die Beschäftigten seiner Mitgliedsbetriebe gegen die Kammer aufgebracht und mit teils verdrehten Sachverhalten argumentiert hätte. „Hier geht es um den Berufsstand der Pflegefachpersonen – was haben die Arbeitgeber in dem Verfahren verloren?“, grollt der Geschäftsführer der Gaggenauer Altenhilfe. Er sei seit 30 Jahren in der Branche und stelle immer wieder fest: „Es wird mit allen Mitteln versucht, die größte Berufsgruppe im System klein zu halten, damit sie sich nicht selbst ermächtigt, ihre berechtigten Forderungen umzusetzen.“

Protestschreiben an die Abgeordneten

In einem Schreiben vom vorigen Donnerstag an die Landtagsabgeordneten, das unserer Zeitung vorliegt, kritisiert Verdi-Landeschef Martin Gross den Gründungsausschuss: „Wir sind als Gewerkschaft harte Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern und auch der Politik gewöhnt. Aber eine derartige Häufung von der Öffentlichkeit gegenüber geäußerten Behauptungen über uns, letztlich Unwahrheiten, haben wir bisher nicht erlebt.“ Und weiter: „Die Art und Weise, in der das Quorum durchgeführt wird, und öffentlich von Gründungsausschuss und Sozialministerium über uns gesprochen wird, empfinden wir als ehrenrührig und undemokratisch.“

Insbesondere könnten Pflegefachpersonen nicht darüber entscheiden, ob sie Mitglied werden wollen. „Kommt die Kammer, sind sie Pflichtmitglied“, betont Gross. Und „wer nichts macht, stimmt zu“. Gross deutet auch eine Anfechtung des Verfahrens an: Mit Verweis auf die in Teilen wiederholte Bundestagswahl am Wochenende zuvor in Berlin nennt er es „schlecht für die Demokratie, wenn eine Wahl wegen organisatorischer Fehler wiederholt werden muss“.

Hürden bei der Registrierung

Quorum
 Zur Errichtung der Pflegekammer verlangt das Gesetz, dass mindestens 60 Prozent der künftigen Mitglieder vom Gründungsausschuss registriert werden. Noch bis zum 23. Februar können die Pflegekräfte ihre Einwendung mitteilen. Wer sich nicht rührt, wird automatisch registriert.

Einwendung
 Zur Feststellung des Quorums sind die Gründe unerheblich – erst später wird geprüft, ob die Einwendung berechtigt ist. Wer einfach nur die Pflichtmitgliedschaft ablehnt, bleibt trotzdem registriert.  

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