Der Landtag hat das Verbot der Kreditaufnahme in die Verfassung geschrieben – Ausnahmen sind aber möglich.

Stuttgart - Der Landtag hat am Mittwoch die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Der Verfassungsänderung lag ein gemeinsamer Gesetzentwurf von Grünen, CDU, SPD und FDP zugrunde. Demnach darf das Land im Normalfall keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Allerdings enthält die Regelung ein sogenanntes Konjunkturbereinigungsverfahren, das darauf hinausläuft, dass in der Wirtschaftskrise eine Schuldenaufnahme möglich ist. Die Kredite werden dann aber bei Besserung der Lage automatisch zurückgeführt.