Landgericht Hamburg Anti-Blume-Tweet muss wieder online

Michael Blume sieht Verbindungslinien zwischen Antisemitismus und Verschwörungsmythen. Für die Neue Rechte – in Deutschland wie in Israel – ist er deshalb ein rotes Tuch (Archivbild). Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat den baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten Michael Blume auf Twitter als antisemitisch bezeichnet. Das ist zwar absurd, aber erlaubt.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Der Kurznachrichtendienst Twitter muss einen Tweet des Medien- und Abmahnungsanwalts Joachim Steinhöfel wieder freischalten, in dem der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume als antisemitisch bezeichnet wird. Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg handele es sich bei dem fraglichen Tweet „nicht um eine Schmähkritik, sondern um eine – zwar scharfe, aber noch zulässige – Meinungsäußerung“, die eine Frage von erheblichem öffentlichen Interesse betreffe: das Verhalten des Antisemitismusbeauftragten eines deutschen Bundeslandes.

 

Steinhöfel hatte in seinem Tweet geschrieben: „Baden-Württemberg leistet sich einen antisemitischen Antisemitismusbeauftragten“. Dies hatte er mit einer Collage aus entsprechenden Überschriften illustriert. Twitter hatte den Tweet im Hinblick auf die Gemeinschaftsregeln des Portals gelöscht – zu Unrecht, wie das Landgericht Hamburg jetzt im Eilverfahren entschied. Das Gericht habe dabei wie immer in solchen Konstellationen die Meinungsfreiheit des Nutzers gegenüber dem Löschungsinteresse des Plattformbetreibers abgewogen, erklärte eine Sprecherin des Landgerichts.

Hintergrund ist die Kampagne eines Journalisten

So seien dem Gericht von der Klägerseite hinreichend Anknüpfungspunkte für die Meinungsäußerung vorgetragen worden. So bezog sich Steinhöfel unter anderem auf die Einstufung Blumes als Antisemiten durch eine Organisation in Los Angeles, die sich Simon-Wiesenthal-Center nennt und nicht mit dem in Wien ansässigen Simon-Wiesenthal-Institut verwechselt werden sollte. Auch verwies Steinhöfel auf „Medienberichte“, wonach Blume den Offizier Orde Wingate als „Kriegsverbrecher“ bezeichnet, eine konservative jüdische Aktivistin mit Adolf Eichmann verglichen und kritische Juden als rechtsextrem bezeichnet haben soll.

Allerdings basieren diese Berichte fast ausnahmslos auf einer Kampagne, die ein rechter israelischer Journalist seit Jahren gegen Blume fährt und die längst Züge von Stalking angenommen hat. So wird auch Blumes Ehefrau, die muslimischen Glaubens ist, immer wieder von ihm attackiert.

Das Staatsministerium hält die Vorwürfe für niederträchtig

Gegenwärtig wehre sich Blume in einem anderen Prozess vor dem Frankfurter Landgericht gegen etliche der Tweets des Journalisten, sagte sein Rechtsanwalt Chan-jo Jun gegenüber unserer Zeitung. Dabei werde von Twitter die Löschung von Tweets verlangt. Im Fall Steinhöfel habe Twitter hingegen von sich aus gehandelt. In dem Verfahren in Hamburg sei Blume nicht Partei gewesen und auch nicht gehört worden. „Wir wussten davon gar nichts“, sagte Jun. Das Hamburger Landgericht sei allerdings bekannt dafür, bereitwillig allen möglichen Anträgen stattzugeben.

Während Steinhöfel gegenüber der Tageszeitung „Welt“ sagte, die Begründung durch das Hamburger Landgericht sei „vernichtend“ für die Stellung Blumes, reagierte das baden-württembergische Staatsministerium mit Unverständnis. Das Urteil liege der Landesregierung nicht vor. Jedoch habe das Gericht nicht über die Person Michael Blume geurteilt, sondern über die Grenzen der Meinungsfreiheit, sagte ein Sprecher. „Und hier gilt bekanntlich, dass nicht alles, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, den Tatsachen entsprechen muss.“ Die im Tweet erhobenen Vorwürfe seien „absurd und niederträchtig“. Tatsache sei: „Herr Blume ist kein Antisemit.“

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