An Pfingstsamstag 2023 wird ein Mann hinterrücks auf der Straße in Düsseldorf von zwei Männern erschossen. Der Auftraggeber der Tat wurde nun wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslanger Haft verurteilt.
Wegen Anstiftung zum Mord hat das Kölner Landgericht am Donnerstag einen 27 Jahre alten ehemaligen Rocker der „Hells Angels“ zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vater zweier Kinder im Frühjahr 2023 die Ermordung eines anderen ehemaligen Mitglieds der „Hells Angels“ gab. Zudem wurde der Mann wegen zwei Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt.
Ausgeführt worden sei der Mord von zwei ebenfalls ehemaligen Rocker der „Hells Angels“, die bis heute flüchtig seien, hieß es in der Urteilsbegründung. Am Pfingstsamstag habe das Duo das spätere Opfer sowie dessen Lebensgefährtin vor einem Fitnessstudio im Kölner Stadtteil Mülheim abgepasst, sich kurz freundschaftlich mit dem Paar unterhalten und dem 35-Jährigen dann hinterrücks aus nächster Nähe in Rücken und Kopf geschossen. Der Vorsitzende Richter nannte die Tat eine „öffentlich ausgeführte Hinrichtung“.
Angeklagter bestreitet Tat
Das Opfer starb noch am Tatort. Die ebenfalls durch einen Halsschuss lebensbedrohlich verletzte Lebensgefährtin des Opfers habe sich in einen nahegelegenen Biergarten retten können. Nach Erstversorgung durch einen Kellner und anschließender Notoperation in einem Krankenhaus habe ihr das Leben gerettet werden können. Bei ihrer Zeugenaussage vor Gericht hatte die Frau die beiden Flüchtigen als Haupttäter identifiziert.
Der wegen Anstiftung zum Mord angeklagte Türke hatte die Tat vehement bestritten. Zwar würdigte das Gericht seine Einlassung als „durchaus authentisch“, aber auch „wenig plausibel“. So habe der Angeklagte zahlreiche Telefonkontakte zu den beiden Haupttätern im Vorfeld der Tat nur unzureichend erklären können. Als weiteren Beweis für die Anstiftung zum Mord führte das Gericht die Aussage der Freundin eines der Haupttäter ins Feld. Die Frau habe glaubhaft bekundet, dass ihr Freund von einem Auftrag des Angeklagten gesprochen habe, nach dessen Erledigung beide ein „schönes Leben in der Türkei“ hätten führen sollen.
Ein Motiv für die Tat konnte das Gericht nicht feststellen. Es habe aber Unstimmigkeiten unter den ehemaligen Rockern über eine mögliche Neugründung einer „Hells Angels“-Gruppierung in Köln gegeben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Revision beim Bundesgerichtshof kann eingelegt werden.