Landgericht Stuttgart Entschuldigung nach Messerattacke am Esslinger Bahnhof

Vor dem Landgericht Stuttgart wird der Fall eines 34-Jährigen behandelt, der im Juli letzten Jahres einen Bekannten auf dem Esslinger Bahnhof mit einem Messer verletzt haben soll. Foto: Roberto Bulgrin

Im Juli 2021 verletzt ein junger Mann einen Bekannten auf einem Bahnsteig des Esslinger Bahnhofs mit einem Messer. Jetzt wird der Fall vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt. Allein die Verlesung der Vorstrafen des Täters dauert eine Stunde.

Reporterin: Simone Weiß (swe)

Ein Streit beim Kauf einer CD ist ausgeufert: Ein 34-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Stuttgart wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags verantworten. Er soll im Juli des vergangenen Jahres einen Bekannten auf Gleis eins des Esslinger Bahnhofs mit mindestens einem Messerstich verletzt und ihm eine bleibende Narbe zwischen Auge und Ohr im linken Gesichtsbereich zugefügt haben. Zwei Mal entschuldigte sich der Angeklagte im Gerichtssaal bei dem als Zeugen geladenen Opfer. Der junge Mann reagierte fassungslos: „Ich bin dein Freund. Warum hast du das getan?“

 

Schlägerei und Messerstiche

Über dieses „Warum“ herrschte im Gerichtssaal teilweise Uneinigkeit. Die Aussagen von Angeklagtem und Opfer sowie die Angaben in den Polizeiberichten waren teils widersprüchlich und beinhalteten unterschiedliche Zeitangaben. Sicher ist, dass sich die beiden Männer 2016 in Heidelberg kennengelernt hatten und eine nicht immer unkomplizierte Freundschaft zueinander aufbauten. Es habe häufig Streit um Geld, Marihuana und Alkohol gegeben, sagte das Opfer. Die Wohnungen der beiden in Leinfelden-Echterdingen lagen nur etwa elf Gehminuten voneinander entfernt, und am Tag vor der Tat hatte der Angeklagte bei dem späteren Opfer übernachtet.

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Zum Frühstück habe es Bier und Marihuana gegeben, erklärte der 34-Jährige. Der Geschädigte hingegen wollte sich nur an Tee erinnern können. Beide fuhren dann mit der S-Bahn zum Esslinger Bahnhof, um in einem Geschäft eine CD zu kaufen. Dort soll es zu einem Streit gekommen sein. Der Freund habe die Verkäuferin und nach seinem Dazwischengehen auch ihn beleidigt, behauptete der Angeklagte. Das Opfer sagte dagegen aus, er habe den Angeklagten gebeten, die Hälfte der Kosten für die CD zu übernehmen. Er sei daraufhin von diesem als armer Schlucker in ständiger Geldnot beschimpft worden. Die zunächst verbale Auseinandersetzung mündete in eine Schlägerei im Eingangsbereich des Ladens. Mitarbeiter trennten die beiden Männer. Daraufhin soll sich der Angeklagte ein Messer gekauft haben.

Nach einer erneuten Rangelei auf dem Bahnhofsvorplatz kam es auf Gleis eins des Esslinger Bahnhofs zu der Messerattacke. Er habe sich gegen Angriffe des Freundes wehren wollen, erklärte der Angeklagte. Das Opfer sagte, der 34-Jährige sei auf ihn zu gerannt. Einen Messerstich habe er mit dem Arm abwehren können, ein weiterer habe ihn jedoch im Gesicht getroffen. Vier Tage Krankenhaus, monatelange Schmerzen und die noch immer gut sichtbare Narbe seien die Folgen gewesen.

Der Angeklagte ist schon mehrfach auffällig geworden. Die Verlesung seiner Verurteilungen und Delikte mit Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahl und Nötigung dauerte über eine Stunde. Allein aufgrund seiner bisherigen Straftaten, so wurde bei der Verlesung bekannt gegeben, müsse er bis Anfang August 2023 in Vollzugshaft bleiben. So habe er in der Stuttgarter Klett-Passage eine Frau durch Festhalten am Arm zum Mitgehen zwingen wollen. Erst durch ihre Flucht in eine Gruppe Taxifahrer konnte sie ihn loswerden. In einer Amtsstube eines Rathauses im Kreis Esslingen habe der Angeklagte den Spuckschutz und den Schreibtisch eines Mitarbeitenden durch den Raum geworfen, weil er mit dessen Verhalten nicht einverstanden gewesen sei. Während seiner Haft in Stammheim habe der Angeklagte in seiner Zelle Feuer gelegt. Er habe laute Stimmen gehört, habe darum nicht schlafen können, erwiderte der 34-Jährige. Mit Blick auf die Messerattacke in Esslingen meinte er: „Ich wollte ihn nicht töten. Er ist für mich doch wie ein Bruder.“ Der Prozess wird fortgesetzt.

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