Nach der Messerattacke eines 62-Jährigen auf seinen Nachbarn muss der Täter in eine psychiatrische Klinik. Der Täter wurde vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der Richter entschied stattdessen auf Totschlag.

Nach einer tödlichen Messerattacke auf seinen Wohnungsnachbarn in Herrenberg (Kreis Böblingen) ist ein Mann zwar vom Mordvorwurf freigesprochen worden. Das Landgericht Stuttgart wies ihn aber am Donnerstag wegen einer schweren geistigen Störung in eine psychiatrische Klinik ein. Der 62-Jährige hatte eingeräumt, im Februar zunächst an der Tür seines Nachbarn geklingelt und dann nach einem Streit mit einem Küchenmesser auf sein zwei Jahre älteres Opfer eingestochen zu haben. Mit dem Urteilsspruch folgte die Kammer auch den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

 

Die Strafkammer des Landgerichts zeigte sich nach Äußerungen eines Rechtsmediziners und Untersuchungen überzeugt davon, dass der Angeklagte in den Monaten vor der Tat und zum Zeitpunkt der Attacke nicht selbst über sein Denken und Verhalten entscheiden konnte. Der Mann leide unter anderem unter einer Zyste, die auf sein Hirn drücke. Er habe aber nach einer Operation die Nachuntersuchungen vernachlässigt, sodass die weitere Störung lange nicht erkannt worden sei. Der gebürtige Türke habe Stimmen wahrgenommen und unter Stimmungsschwankungen gelitten.

„Der Angeklagte kam daher krankhaft bedingt zu der subjektiven Überzeugung, dass er und seine Familie von seinem Nachbarn verfolgt werden“, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann. Er habe an der Wohnungstüre seines Opfers in dem Mehrfamilienhaus geklingelt, den Mann angegriffen und ihm nach einem kurzen lautstarken Streit drei Stiche in die Brust versetzt.

Da der Angeklagte durch die sogenannte organische Halluzinose eine Gefahr für andere darstelle, müsse er behandelt und beobachtet werden. Die Kammer wich aber auch vom angeklagten Mordvorwurf ab. Es handele sich vielmehr um einen Totschlag, da es keine entsprechenden Merkmale gebe.