Ihre Faszination für den Satanismus machte zwei junge Männer aus Rottenburg zu Mördern: Sie erschlugen in Prag einen Taxifahrer. Jetzt wurden sie zu Höchststrafen verurteilt.

Ihre Faszination für den Satanismus machte zwei junge Männer aus Rottenburg zu Mördern: Sie erschlugen in Prag einen Taxifahrer. Jetzt wurden sie zu Höchststrafen verurteilt.

 

Tübingen - Wegen Mordes an einem tschechischen Taxifahrer sind zwei 17- und 22-jährige Männer aus Rottenburg (Kreis Tübingen) am Mittwoch vor dem Landgericht Tübingen schuldig gesprochen worden. Sie wurden laut Gericht zu Höchststrafen verurteilt: der ältere Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe, der jüngere zu zehn Jahren Jugendstrafe, die in einer sozialtherapeutischen Einrichtung vollstreckt werden soll. Der gesamte Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Im Juni 2013 gingen die beiden Rottenburger laut Anklage mit einem Beil auf einen Taxifahrer in Prag los und schlugen so lange auf ihn ein, bis er tot war. Einige Wochen zuvor sollen sich die Männer bereits in Deutschland auf die Suche nach einem Opfer gemacht haben: Bei Reutlingen näherten sie sich einem Autofahrer mit einem scharfen Werkzeug - der konnte im letzten Moment davon fahren.

In der Hauptverhandlung machten die Angeklagten dem Gericht zufolge keine Angaben zu ihrer Tat. Lediglich in ihrem letzten Wort hätten beide erklärt, dass es ihnen leidtäte.

Die Freunde waren schon vor dem Mord verhaltensauffällig gewesen und deshalb in unterschiedlichen Wohngruppen untergebracht. Laut Staatsanwaltschaft hatten sie ein ausgeprägtes Interesse an Satanismus und Vampirismus. Dafür dass die Freunde aus satanistischer Mordlust gehandelt haben, gebe es jedoch keine objektiven Anhaltspunkte, hieß es bei der Anklagebehörde vor der Urteilsverkündung.

Die Angeklagten sollen dem Gericht zufolge unter anderem aus Habgier und Heimtücke getötet haben. Die Staatsanwaltschaft sprach sich für die Sicherungsverwahrung der Männer aus. Ob diese tatsächlich angeordnet werde, entscheide sich erst, wenn die Männer ihre Strafen verbüßt hätten, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Sicherungsverwahrung soll die Allgemeinheit vor Tätern schützen, die auch nach dem Strafvollzug als gefährlich gelten.