Nachdem eine 16-Jährige vergangene Woche bei Bautzen getötet worden war, nimmt die Polizei jetzt einen Tatverdächtigen fest. Er ist erst 15.

Großröhrsdorf/Görlitz - Eine Woche nach dem gewaltsamen Tod einer 16-Jährigen in Großröhrsdorf (Landkreis Bautzen) steht ein 15-Jähriger aus der ostsächsischen Kleinstadt unter Tatverdacht. Der Deutsche, ein Einheimischer, ist am Donnerstag vorläufig festgenommen worden, wie Polizei und Staatsanwaltschaft Görlitz am Donnerstag mitteilten. Ein Richter entscheide über die Fortdauer des Freiheitsentzugs, warscheinlich erst im Laufe des Freitags.

 

Die Teenager kannten sich näher, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. „In welcher Beziehung sie zueinander standen, dazu sagen wir nichts.“ Auch Motiv, Hergang und genaue Tatumstände sind weiter unklar. Die Ermittlungen dazu dauern an. Seit dem Vormittag durchsuchten Kriminalisten, Bereitschaftspolizisten und Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) die Wohnung, in der der Jugendliche lebt.

Jugendliche wurde reanimiert

Die 16-Jährige war am 15. September nach einem Hinweis schwer verletzt in einem Garagenkomplex gefunden worden. Sanitäter und Notärzte hatten sie reanimiert, sie starb jedoch im Krankenhaus - laut Obduktionsergebnis an Stichverletzungen. Die Tatwaffe wurde bisher nicht gefunden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Angaben dazu, welcher Art sie ist, machte er nicht.

Ermittlungen und Fahndung konzentrierten sich von Anfang an auf das nahe Umfeld der Oberschülerin. Die Kriminalisten gingen dabei auch zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Angesichts eines Vorfalls am vergangenen Wochenende appellierten die Behörden zu einem „verantwortungsvollen Umgang“ mit sozialen Medien. „Beteiligen Sie sich nicht an Spekulationen, Mutmaßungen und Verdächtigungen in den sozialen Netzwerken.“ Sie warnten vor Vorverurteilung, „Selbstjustiz“ und Bedrohungen. Diese seien strafbar, nicht gewünscht und könnten die Ermittlungen behindern.

„Es ist eine furchtbare Tat“, sagte ein Polizeisprecher. Das Alter des Beschuldigten verlange aber auch Sensibilität. Im rechtsstaatlichen Strafverfahren gelte die Unschuldsvermutung. „Wir suchen sowohl nach ent- als auch belastenden Beweisen.“ Nach seinen Angaben wollte eine Person am Samstag die Sache „auf eigene Faust“ klären, animiert von Verdächtigungen im Netz. „Das konnten wir verhindern.“