Landkreis Esslingen Vater hat seine Tochter sexuell missbraucht

Wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs seiner Tochter muss ein 50-Jähriger für sechs Jahre ins Gefängnis. Eine Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart sah es als erwiesen an, dass er sich erstmals 2013 an seiner damals zwölfjährigen Tochter vergangen hat.
Kreis Esslingen - Weil er seine damals zwölf Jahre alte Tochter vergewaltigt und mehrfach, zum Teil schwer sexuell missbraucht hat, muss ein 50-jähriger Mann für sechs Jahre ins Gefängnis. Die 4. Große Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart sah es als erwiesen an, dass sich der Mann aus einer Gemeinde im Umland von Nürtingen in den Jahren 2013 bis 2015 mehrfach an dem im Jahr 2001 geborenen Kind vergangen hat.
Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen
In ihrer Anklage am Mittwochabend hatte die Staatsanwältin zu Beginn der größtenteils nichtöffentlich geführten Verhandlung 13 Fälle aufgelistet, in denen sich der Vater seiner Tochter in sexueller Absicht genähert hatte. Die erste Tat soll im Jahr 2013 geschehen sein. In der Küche der gemeinsamen Wohnung soll der heute 50-Jährige seiner damals 13 Jahre alten Tochter von hinten an die Brust gefasst haben. Danach wurden die Missbrauchsfälle offenbar immer schwerwiegender. Er zwang sie, mit ihm ins Schlafzimmer zu kommen, um auf dem Tablet-Computer einen Pornofilm anzusehen. Währenddessen streichelte er sie an den Brüsten und im Intimbereich. Er soll auch mit dem Finger in sie eingedrungen sein, wodurch er ihr starke Schmerzen zugefügt habe.
Während eines Urlaubs soll er sie auf seinen Schoß gesetzt und beischlafähnliche Bewegungen ausgeführt haben. Zudem soll er das Kind mit Sexspielzeug misshandelt haben. Dass das Mädchen immer wieder gefleht habe, er solle damit aufhören, habe der Angeklagte ignoriert. Vielmehr habe er seiner Tochter mit schrecklichen Folgen gedroht, sollte sie sich ihm widersetzen oder etwas verraten. Im vergangenen August wurde der 50-Jährige festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Seine Ehe ist inzwischen geschieden. Neben einer Vergewaltigung verurteilte ihn die Jugendkammer unter anderem wegen mehrfachen sexuellen und schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sowie die Zugänglichmachung von Pornografie – alles begangen an der eigenen Tochter.
Tochter vorab vernommen
Am ersten Verhandlungstag am 16. Februar hatte die Verteidigung des Mannes beantragt, zum Schutz der Persönlichkeitsrechte den gesamten Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen. Dem gab die 4. Große Jugendkammer statt, ließ aber zu, die Anklageschrift öffentlich zu verlesen. Die gepeinigte Tochter war vor dem Verhandlungsbeginn vor dem Landgericht bereits von einem Amtsrichter vernommen worden. Diese als Video dokumentierte Aussage wurde in der Hauptverhandlung als Beweismittel verwendet. Außerdem sagten unter anderem ein Arzt und die Mutter des Mädchens als Zeugen aus.
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