Landkreis Göppingen Für Blackout gerüstet
Der Kreis Göppingen sieht sich mit Notstromaggregaten und Satellitentechnik für den Notfall gewappnet. Kliniken könnten 24 Stunden oder sogar noch länger durchhalten.
Der Kreis Göppingen sieht sich mit Notstromaggregaten und Satellitentechnik für den Notfall gewappnet. Kliniken könnten 24 Stunden oder sogar noch länger durchhalten.
Wie ist der Landkreis Göppingen auf Krisen vorbereitet? Ist er gegen einen Ausfall der Energieversorgung gewappnet? Der Leiter des Rechts- und Ordnungsamts im Landratsamt, Christian Kreidenweiß, hat einen Bericht über die „Krisenvorbereitung im Landkreis im Hinblick auf Störungen bei der Energieversorgung“ verfasst, der am heutigen Freitag den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses vorgestellt wird. Den Bericht hatte die Fraktion der Freien Wähler bei den Haushaltsberatungen beantragt. Das sechsseitige Papier wurde bereits auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht.
Dass die Energieversorgung ausfällt, sei an sich nichts Neues, heißt es einleitend. „Kurz anhaltende und regional begrenzte Stromausfälle sind grundsätzlich aus den verschiedensten Gründen möglich. Die Auswirkungen sind in der Regel aus Sicht des Katastrophenschutzes als unkritisch zu betrachten“, schreibt Kreidenweiß und berichtet, dass im Jahr 2020 deutschlandweit der Strom im Schnitt 10,73 Minuten ausgefallen sei.
Im Gegensatz dazu seien lang anhaltende und/oder flächendeckende Störungen „zwar wenig wahrscheinlich, können aber nicht völlig ausgeschlossen werden“. Denkbar seien diese Szenarien: Der Zusammenbruch einer oder mehrerer Netz-Ebenen mit Beschädigungen und Zerstörungen, ein sogenannter Blackout; unangekündigte und räumlich begrenzte Abschaltungen zum Schutz der Netz-Ebenen sowie geplante, angekündigte, räumlich und zeitlich begrenzte Abschaltungen. Solche Störungen wirkten sich zum Teil „unmittelbar und auf nahezu alle Lebensbereiche aus, so muss beispielsweise sofort von Störungen bei der Telekommunikation ausgegangen werden“, das betreffe auch die Notrufnummern 110 und 112.
So hat der Landkreis sich vorbereitet: Für den Verwaltungsstab sei im Landratsamt eine Notstromversorgung vorhanden. Im Notfall könne auf Funk- und Satellitentechnik zugegriffen werden, Digitalfunkgeräte seien vorhanden „und werden aktuell final eingerichtet“. Auch die ebenfalls für den Führungsstab vorgesehenen Räume in der Feuerwache Göppingen hätten eine Versorgung mit Notstrom. Um im Fall der Fälle auch auf andere Ort ausweichen zu können, seien Ausstattung und Funktechnik mobil: „Für diese Fälle hält der Landkreis ein mobiles Notstromaggregat vor“, dieses sei bei der Feuerwehr Uhingen stationiert. Eine weitere Notstromversorgung gibt es am beruflichen Schulzentrum in Göppingen. „Diese ist allerdings nicht für den Schulbetrieb vorgesehen, sondern für Einrichtungen des Katastrophenschutzes“, schreibt Kreidenweiß. „In bestimmten Situationen“ würden diese ins Schulzentrum ausweichen.
Zudem sei auch die landkreisweite Alarmierung der Feuerwehren und anderer Organisationen im Falle eines Stromausfalls sichergestellt – durch Akkus und Generatoren für die Relaisstellen. Nicht gesichert ist derzeit allerdings die Alarmierung der Mitglieder des Verwaltungsstabs, daran wird laut Kreidenweiß aber gearbeitet. Das Landesinnenministerium empfiehlt den Kommunen, „Notfalltreffpunkte“ einzurichten. Dort soll es Informationen für die Bevölkerung und die Bereitstellung von Erster Hilfe geben sowie die Möglichkeit zum Absetzen von Notfallmeldungen. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Kommunen auf Antrag mit Generatoren, Schildern und Lampen. Von den 38 Städten und Gemeinden im Landkreis haben laut Kreidenweiß aber erst 14 solche Treffpunkte geplant. Jedoch seien „in den übrigen Kommunen Konzepte derzeit in Planung und Erarbeitung“.
An den Kliniken in Göppingen und Geislingen gibt es laut dem Bericht „eine doppelt redundante Strom- und Heizungsversorgung“, zudem seien Notstromaggregate vorhanden. Frühestens 24 Stunden nach Eintritt eines Stromausfalls müsste in den Kliniken der Betrieb reduziert oder angepasst werden. Schließlich verweist Kreidenweiß darauf, dass ein wichtiger Baustein des Konzepts die Eigenverantwortung der Einwohner des Landkreises sei: „Bei allen denkbaren Schadensszenarien sind die Notfallvorsorge und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung wesentliche Voraussetzungen für die Schadensbegrenzung.“
Maßnahmen
Im Bericht des Ordnungsamts heißt es: „Die Landratsämter sind gemäß Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg (LKatSG) untere Katastrophenschutzbehörden und somit verpflichtet, vorbereitende Maßnahmen zur Bekämpfung von Katastrophen zu treffen.“
Definition
In dem Bericht des Rechts- und Ordnungsamts wird erklärt: „Eine Katastrophe im Sinne des LKatSG ist ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen.“