Langer Weg zur Fällung Ein Baum beschäftigt viele Bürokraten
Darf eine marode Buche im Schutzgebiet gefällt werden? Stadt und Regierungspräsidium erlauben das nur unter strengen Auflagen. Erst das Umweltministerium bewirkt eine pragmatische Lösung.
Darf eine marode Buche im Schutzgebiet gefällt werden? Stadt und Regierungspräsidium erlauben das nur unter strengen Auflagen. Erst das Umweltministerium bewirkt eine pragmatische Lösung.
– Am Ende ging dann doch alles unbürokratisch und schnell. Die Straße im Industriegebiet am Fasanenhof, unweit der Stuttgarter EnBW-Zentrale, wurde kurzfristig gesperrt. Dann konnte sich eine Baumpflegefirma an die Arbeit machen und die marode alte Buche direkt am Straßenrand fällen. Gebannt war damit die Gefahr, dass der Baum oder Teile davon auf Fahrzeuge oder Fußgänger stürzen könnten – zur großen Erleichterung von Heide M., der Besitzerin des Waldstreifens am Zettachring.
Bis es allerdings so weit war, musste die Rentnerin einen beispiellosen bürokratischen Hürdenlauf absolvieren. Drei Verwaltungsebenen beschäftigten sich mit der Frage, wie das von der Buche ausgehende Risiko rechtskonform entschärft werden könnte: mehrere Ämter der Stadt Stuttgart, eine Abteilung des Regierungspräsidiums und zuletzt das baden-württembergische Umweltministerium. Monatelang ging Schriftverkehr hin und her, seitenweise wurden Akten produziert, alles schien immer komplizierter zu werden – bis ein beherzter Ministerialer schließlich den Knoten durchschlug. Die endlose Geschichte begann damit, dass Heide M. im Spätjahr 2023 eine Warnung vom städtischen Forstamt erhielt: Sie sei verpflichtet, „die Verkehrssicherheit wiederherzustellen“, und solle zeitnah ein Fachbüro mit einer Baumkontrolle beauftragen. Da es sich um ein Naturschutzgebiet handele, seien auch Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen. Sollten bei der Überprüfung Lebensräume festgestellt werden, seien die Naturschutzbehörden einzuschalten. „Bitte nehmen Sie die Angelegenheit ernst“, verblieb die Absenderin.
Das tat Heide M., war ob der Vorgaben aber etwas ratlos: Wie solle sie den Zielkonflikt zwischen Verkehrssicherheit und Naturschutz auflösen? Immerhin gehe es um diametral entgegengesetzte Belange. Zunächst beauftragte sie, wie empfohlen, einen Baumexperten. Dessen Befund: Vor allem bei der weitgehend abgestorbenen Buche bestehe „akuter Handlungsbedarf“. Der Baum solle entweder ganz gefällt oder auf einen Torso zurückgestutzt werden. Die Verkehrssicherheit habe da sicher Vorrang vor dem Naturschutz, meinte der Fachmann, wie schon früher auf einem Nachbarareal. Er rate zu einem „schlanken“ Verwaltungsakt.
Doch die Mühlen der Bürokratie mahlten bereits. Zunächst meldete sich das Amt für Umweltschutz der Stadt: Die Buche könnte laut Baumexperten eine Heimstatt „streng geschützter Fledermäuse“ sein. Um eine „Zerstörung von Ruhestätten“ zu vermeiden, solle Heide M. ein „tierökologisches Fachbüro“ beauftragen, möglichst mit besonderer „Fledermausexpertise“. Erst wenn dessen „Habitatpotenzialanalyse“ vorliege, könne man über die Fällung entscheiden. Pflichtgemäß erkundigte sich die Rentnerin bei einschlägigen Sachverständigen – und erntete nur Absagen. Man sei auf lange Zeit ausgebucht, zudem würde ein derart kleiner Auftrag unverhältnismäßig teuer. Wiederholt habe ihr Ansinnen Kopfschütteln oder Gelächter ausgelöst.
Inzwischen war auch das von der Stadt informierte Regierungspräsidium ins Spiel gekommen. Man verstehe Frau M.s Anliegen als Antrag auf Befreiung von der Naturschutzgebietsverordnung, schrieb ihr die zuständige Referentin; dafür ist die Mittelbehörde zuständig. Die Ausnahme wurde zwar genehmigt, aber nur mit zahlreichen Auflagen. Per neunseitigem Bescheid (Gebühr: 100 Euro) wurde zumindest erlaubt, die Baumkrone zu stutzen und den Stamm mit Stahlseilen zu sichern. Eine komplette Fällung sei nicht vertretbar, da dabei Tiere zu Schaden kommen könnten. Mit Blick auf die „Wochenstubenzeit der Fledermäuse“ gehe das zudem nicht ohne fachökologische Begleitung.
Immer mehr Auflagen, immer mehr Kosten – in ihrer Not hatte sich Heide M. zwischenzeitlich ans Stuttgarter Umweltministerium gewandt. Dort nahm sich ein pragmatischer Mitarbeiter der Sache an und kontaktierte das offenbar übereifrige Regierungspräsidium. Das Ergebnis war ein glatter Rückzieher: Aufgrund der „akuten Gefahrenlage“ seien doch keine Ausnahmeregelung und keine ökologische Begleitung erforderlich. Die Besitzerin dürfe den Baum doch komplett fällen, sie solle den Stamm nur als Totholz liegen lassen. All das solle möglichst schonend vonstatten gehen. So kam es dann auch.
Ende gut, alles gut? Die leidige Angelegenheit hat Heide M. viel Zeit, Geld und Nerven gekostet. Noch einmal möchte sie das nicht erleben: Nun erwägt sie, das einst vom Großvater ererbte Grundstück an Stadt oder Land zu verkaufen.