Das Landgericht Tübingen verurteilt einen 44-Jährigen wegen Mordes zu lebenslager Haft. Er hatte gestanden, im Mai 2013 in Nagold im Kreis Calw mehrmals mit einer Buddha-Statue auf den Kopf eines 61-Jährigen eingeschlagen zu haben.

Das Landgericht Tübingen verurteilt einen 44-Jährigen wegen Mordes zu lebenslager Haft. Er hatte gestanden, im Mai 2013 in Nagold im Kreis Calw mehrmals mit einer Buddha-Statue auf den Kopf eines 61-Jährigen eingeschlagen zu haben.

 

Tübingen - Weil er einen Mann mit einer Buddha-Statue erschlagen hat, muss ein 44-Jähriger lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Tübingen verurteilte ihn am Mittwoch wegen Mordes.

Der Angeklagte hatte gestanden, im Mai 2013 in Nagold (Kreis Calw) mit der 40 Zentimeter großen Messing-Statue auf sein Opfer losgegangen zu sein. Der 61-Jährige hatte ihm laut Anklage knapp 140.000 Euro geliehen und das Geld dann zurückgefordert.

Doch er habe die Summe nicht zahlen können, sagte der Angeklagte vor Gericht. Deshalb habe er mit der Statue mehrmals auf den Kopf seines Gläubigers eingeschlagen, bis der Mann tot war.