Langsame Internetanschlüsse Nur ein erster Schritt für mehr Tempo

Was steckt wirklich drin im Netz? Für den Verbraucher oft eine Überraschungspackung. Foto: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Verbraucher können nun gegen zu langsame Internetanschlüsse vorgehen. Doch der neuen gesetzlichen Regelung hätte eine hart definierte Mindestgeschwindigkeit gut getan, meint Andreas Geldner.

Stadtentwicklung & Infrastruktur: Andreas Geldner (age)

Bis zu – das ist ein schwammiger Marketingbegriff, der nicht nur bei der Surf-Geschwindkeit gerne als Produktversprechen gebraucht wird. Die Tatsache, dass es über viele Jahre für Anbieter von Internetanschlüssen weitgehend folgenlos blieb, wenn sie eine niedrigere Geschwindigkeit zur Verfügung stellten als beim Vertragsabschluss versprochen, ist nichts weniger als ein Skandal. Es hat sehr lange gedauert, bis den Verbrauchern nun wenigstens ein Werkzeug zur realistischen Messung zur Verfügung steht und sie im Prinzip einen Rechtsanspruch haben, Zahlungen an ihren Anbieter zu reduzieren.

 

Mehr als nur Komforteinbuße

Das Problem ist nicht trivial: Wer für bestimmte Anwendungen etwa im Homeoffice ein versprochenes Tempo braucht, der muss sich darauf verlassen können. Eine langsamere Geschwindigkeit ist nicht nur eine Komforteinbuße, sondern bedeutet eine eingeschränkte Funktion. Natürlich wirft das Ganze auch ein Streiflicht auf die in Deutschland unzureichend ausgebaute Breitbandinfrastruktur. Überzogene Versprechen mindern den Druck, für eine bessere Infrastruktur mehr Geld in die Hand zu nehmen.

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Mindesttempo wäre wichtig

Man fragt sich bei nun in Kraft getretenen Neuregelung nur, warum es weiterhin erlaubt ist, nur ein „bis zu“ zu formulieren und die Anbieter nicht zusätzlich ein „mindestens“ garantieren müssen. Dabei ist ein absolut verlässliches Mindesttempo bei der Wahl eines Anschlusses letztlich relevanter als sein maximales Potenzial.

So landet der Verbraucher gleich wieder bei der Diskussion, wie häufig und wie stark eigentlich das Maximalversprechen unterboten werden darf. Und dazu braucht es aufwendige Messungen. Bei einer Mindestangabe wäre das etwas anders: Das wäre eine harte Linie, die in keinem Fall – außer bei großen technischen Störungen – unterschritten werden darf.

Schwammige Entschädigung

So kann sich der Verbraucher zwar beschweren, aber die Regelungen zur Entschädigung bleiben schwammig. Eine hart definierte Mindestqualität und klare Regelungen für Schadenersatz wären besser. Man hat fast den Eindruck, als ob es der Politik ganz Recht ist, wenn die Internetnutzer anhand der Versprechungen in den Anbieterprospekten den Eindruck haben, als sei das Breitbandnetz hierzulande besser als es ist.

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