Lea-Pläne im Kreis Ludwigsburg Land windet sich, Rathauschefs wehren sich

Die Kommunalpolitiker mit Christian Eiberger (3. von rechts) und Martin Bernhard (5. von rechts) wehren sich gegen die Lea-Pläne. Foto: Werner Kuhnle

Die Bürgermeister von Tamm und Asperg haben sich mit einer Petition an den Landtag gewandt. Sie wollen, dass ihre Argumente gegen eine Bebauung des Schanzackers nicht länger ignoriert werden.

Ludwigsburg: Sabine Armbruster (sar)

Die Rathauschefs von Tamm und Asperg, Christian Eiberger und Martin Bernhard, wollen sich weiterhin „mit allen rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Mitteln“ gegen die Bebauung des Schanzackers und damit gegen die Überlegungen der Landesregierung, auf dem landwirtschaftlich genutzten Gelände eine Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge zu bauen, einsetzen. Deshalb haben sie jetzt gemeinschaftlich an den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg appelliert.

 

Als Begründung dafür wurden die bereits bekannten Argumente angeführt – unter anderem die Rolle des Schanzackers als regionaler Grünzug, Frischluftschneise und Grundwasserreservoir, die fehlende Infrastruktur und ein Gutachten der Vermögen und Bau Baden-Württemberg, die unter anderem die landeseigenen Grundstücke und damit auch den Schanzacker verwaltet. Dieses Gutachten verwies unter anderem auf unüberwindbare rechtliche Hürden für eine Bebauung.

„All diese Argumente wurden von der Landesregierung bisher ignoriert, und wir erhoffen uns, dass der Petitionsausschuss darauf hinwirkt, dass das Ministerium der Justiz und für Migration von den Planungen für eine Lea auf dem Schanzacker Abstand nimmt und dafür geeignetere Standorte in den Fokus nimmt.“

Nebulöse Antworten vom Land

Zu dieser Frage kommen seitens des Landes nach wie vor nur nebulöse Antworten. Am 6. Dezember hatten die Rathauschefs Auskunft darüber gefordert, welche Alternativen geprüft und wie sie bewertet wurden. Zwei Monate später sei ein Schreiben mit der Kernaussage gekommen, es habe bislang kein Standort als Alternative zur Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Flurstück 7727, also dem Schanzacker, geprüft werden können, weder in Ludwigsburg noch im übrigen Landesgebiet. Erst wenn die die weitere Prüfung zu dem Ergebnis komme, dass das Flurstück Nr. 7727 als Erstaufnahmeeinrichtung grundsätzlich geeignet und ermittelt worden sei, was für eine Art von Einrichtung (Lea oder Ea) an dem Standort mit welcher Kapazität möglich wäre, könne das Grundstück mit anderen realisierbaren Standorten verglichen werden.

Diese Antwort erfülle nicht den gesetzlich verbürgten Anspruch auf Informationen, da das Land, wie sich auch aus dem Antwortschreiben ergebe, eine Vielzahl von Optionen für die Errichtung von Landeserstaufnahmestellen prüfe, heißt es in der Pressemitteilung der beiden Bürgermeister weiter. Deshalb habe man Widerspruch gegen den Bescheid des Landes eingelegt.

Hoffen auf Vernunft der Politik

„Eine Bebauung des Schanzackers, egal, welcher Art diese Bebauung wäre, würde jedem Rechtsverständnis und dem gesunden Menschenverstand widersprechen, und wir hoffen, dass auch der Petitionsausschuss unsere Auffassung teilt und entsprechend auf die Landesregierung einwirkt“, so die beiden Rathauschefs. „Unsere Argumente, das Gutachten der Vermögen und Bau Baden-Württemberg und das von uns an eine Anwaltskanzlei gegebene Gutachten vom Juli 2023 können nicht ungehört verhallen“, betonen sie. „Eine Bebauung des Schanzackers kann nur unter Missachtung rechtlicher Vorgaben erfolgen.“ Man setze auf die Vernunft der Landespolitik.

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