Nicht der Eigentümer, die Lage ist entscheidend für die Genehmigung.

Leonberg - Die Stadt Leonberg hätte die Frage der Zuständigkeit bei der Genehmigung einer Demonstration auf dem Autobahndreieck nicht einfach an den Bund weiterreichen können. Das bestätigt das Regierungspräsidium Stuttgart als kommunale Aufsichtsbehörde auf Anfrage unserer Zeitung.

 

Wie ausführlich berichtet, hatte die Initiative „Querdenken 711“ vor zwei Wochen eine „Mahnwache für das Grundgesetz“ bei der Stadt Leonberg beantragt. Diese sollte mit 50 000 Teilnehmern mitten auf dem Autobahndreieck stattfinden. In dessen Zuge hätte die A 8 zwischen den Abfahrten Leonberg-West und -Ost gesperrt werden müssen. Die A 81 wäre zwischen Feuerbach und dem Leonberger Dreieck dicht gewesen – einschließlich des Engelbergtunnels.

Maximal 7500 Menschen

In einem sogenannten Kooperationsgespräch, an dem der Demo-Organisator Michael Ballweg, Vertreter der Stadt Leonberg, des Landratsamtes, des Regierungspräsidiums, der Polizei und der Feuerwehr teilgenommen hatten, lehnte die Stadt als Genehmigungsbehörde aus Sicherheitsgründen die Kundgebung mitten auf der Autobahn ab. Alternativ hatte Oberbürgermeister Martin-Georg Cohn (SPD) eine Demo auf dem alten Golfplatz auf der Leonberger Heide mit maximal 7500 Menschen angeboten.

Das brachte dem OB im Vorfeld und auch im Nachgang viel Kritik ein. Er hätte schon die ursprünglich beantragte Demo ablehnen sollen, wurde ihm von Anwohnern und einigen Kommunalpolitikern vorgeworfen. Schließlich sei die Autobahn Eigentum des Bundes und nicht der Stadt.

Letzteres ist zwar richtig, erklärt jetzt das Regierungspräsidium. Doch die Eigentumsverhältnisse hätten nichts mit der Zuständigkeit einer Genehmigungsbehörde zu tun. Vielmehr seien gesetzlich die Kreispolizeibehörden, „in deren Bezirk die Versammlung stattfindet“ zuständig, in diesem Fall also die Stadt Leonberg.

Keine Zwischenfälle

„Für die Zuständigkeit als Versammlungsbehörde ist nicht relevant, wer Eigentümer der Fläche ist, auf denen die öffentliche Versammlung stattfindet. Insoweit ist der Bund nicht Versammlungsbehörde, auch wenn auf einer Fläche des Bundes die öffentliche Versammlung stattfinden soll“, stellt das Regierungspräsidium klar. Kurzum: Die Stadt Leonberg hat rechtmäßig gehandelt.

Die Kundgebung, bei der am Sonntag vor einer Woche lediglich rund 1500 Menschen auf dem Golfplatz waren, verlief völlig störungsfrei. Auch der Rasen und die Umgebung waren tags drauf in einem einwandfreien Zustand. Der Oberbürgermeister hat versichert, dass der Golfplatz als dauerhafter Veranstaltungsort aber nicht in Frage komme.