In der Bahnhofstraße wird gebaut. Hier und in der Lindenstraße herrscht tagsüber nun Tempo 30.

Leonberg - Eine längere Baustelle bahnt sich in der kommenden Woche in der Bahnhofstraße an. Auch sonst gibt es hier einige Änderungen, auf die sich die Autofahrer und die Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs einstellen müssen.

 

Grund für die sich anbahnenden Einschränkungen im Verkehr sind aufwendige Abrissarbeiten. In der Zeit von Montag, 7. Januar, bis zum 8. Februar wird das ehemalige Notariat in der Bahnhofstraße abgerissen. Für die Dauer der Bauarbeiten muss deshalb eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Altstadt eingerichtet werden.

Stadt war lange Zeit Mieter

Lange Jahre, nämlich vom 1. September 1981 an bis zum März 2018, war die Stadt Mieter in diesem Gebäude. Von Beginn an waren dort auf den ersten beiden Etagen das Notariat und das Grundbuchamt untergebracht. Im Dachgeschoss kam später bis zum Jahr 2004 das Liegenschaftsamt hinzu. Diese ehemalige Verteilung der Stadtverwaltung auf viele Standorte war neben der unzeitgemäßen Bausubstanz des einstigen „Neuen Rathauses“ auch mit ein Grund für den Bau des neuen Verwaltungssitzes.

Von 2004 bis 2016 war im Dachgeschoss in der Bahnhofstraße 57 auch das Amt für Kultur, Erwachsenenbildung, Sport und Stadtmarketing untergebracht. Die Notare und die Kollegen vom Grundbuchamt sind dann sukzessive bis März 2018 ausgezogen. Der Grund ist die baden-württembergische Notariatsreform und die Neuordnung des Grundbuchwesens gewesen. Die bilden gemeinsam die größte Reform in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz. Die Entscheidungen dafür hat die Landesregierung in den Jahren 2008 und 2009 getroffen. Seit März 2018 ist der städtische Mietvertrag beendet.

Wie geht es nun weiter?

Die Leonberger Firma „Wohnbau Haußer“ wird laut ihrer Internetseite in der Bahnhofstraße ein Mehrfamilienhaus mit 22 Eigentumswohnungen mit Wohnflächen von 50 bis 155 Quadratmeter errichten. Das Bauvorhaben wurde komplett an einen Investor verkauft. Alle Wohnungen werden aber vermietet, heißt es bei Haußer.

Bereits Gültigkeit hat die Regelung, dass in der Lindenstraße und in der Bahnhofstraße zwischen der Linden- und der Mühlstraße „Tempo 30“ gilt. Der städtische Baubetriebshof hat die Schilder dafür bereits aufgebaut. Sie tragen auch den zeitlichen Zusatz „von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr“. „Damit gilt die Regelung als in Kraft getreten“, sagt der städtische Pressesprecher Tom Kleinfeld.

Tempo 30 wegen Kitas und Schulen

Die Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen des Rathauses ist die sogenannte Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Danach ist die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf Tempo 30 zu beschränken, wenn unter andrem Kindergärten oder Schulen im unmittelbaren Bereich an Straßen liegen. Ober wenn diese über einen direkten Zugang zur Straße verfügen. Auch spielen bei der Entscheidung Faktoren wie hohe Schülerzahlen oder Haltestellen eine Rolle.

„Das Ordnungsamt hat intensiv sämtliche Kindergärten, Kitas und Schulen im Stadtgebiet auf eine mögliche Temporeduzierung geprüft“, sagt der Erste Bürgermeister Ulrich Vonderheid, der die verkehrsrechtliche Anordnung unterzeichnet hat. „Handlungsbedarf zum Schutz der Kinder und Jugendlichen haben wir vor allem beim Johannes-Kepler-Gymnasium, bei der Pestalozzi-Schule und beim Johannes-Kindergarten festgestellt, die an der Linden- und Bahnhofstraße liegen“, erläutert der Sozial- und Finanzbürgermeister.

Keine Ausnahme möglich

Ebenso sei geprüft worden, ob Ausnahmen zulässig sind. „Auf die Absenkung der Geschwindigkeit kann beispielsweise verzichtet werden, wenn die Verlagerung von Verkehr auf Wohnnebenstraßen droht“, erklärt Vonderheid. „Auf der Linden- und Bahnhofstraße konnten wir jedoch keine Ausnahme machen“, ergänzt er. In die Abwägung muss auch immer die Größe der Einrichtung einbezogen werden.

Nachdem eine ganzheitliche Abwägung stattgefunden hat, sei die städtische Behörde zur Auffassung gelangt, dass eine Reduzierung des Tempos nur von Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr Sinn mache – wenn Betrieb in den Kindergärten, Kitas und Schulen herrscht. „Außerhalb dieser Zeiträume dürfen unverändert 50 Stundenkilometer gefahren werden“, erläutert der Erste Bürgermeister.