Er hat einen Polizisten bespuckt, auf einen Sicherheitsmann eingeprügelt und einen Sechstklässler gewügt. Dafür ist ein 32 Jahre alter Mann am Leonberger Amtsgericht zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Leonberg - Er hat einen Polizisten bespuckt, auf einen Sicherheitsmann eingeprügelt und einen Sechstklässler gewügt. Dafür ist ein 32 Jahre alter Mann am Leonberger Amtsgericht zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Weil dem schwer drogensüchtigen Leonberger eine negative Sozial- und Kriminalprognose attestiert wurde, schloss das Gericht eine Bewährungsstrafe aus. Der Mann hatte bereits in der Vergangenheit mehrere Therapien abgebrochen und wurde immer wieder straffällig.

 

Der angeklagte Leonberger musste sich in der sechsstündigen Verhandlung mit 15 Zeugen wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung sowie Körperverletzung verantworten. Und er ist kein unbeschriebenes Blatt: In seiner unrühmlichen Karriere hatte sich der Mann bereits 17 Straftaten zu Schulden kommen lassen.

Nur einem Monat nach der Haft

Nur einen Monat nach seiner letzten Haftentlassung im Oktober 2012 sorgte der drogensüchtige Leonberger, der sich einer Substitutionsbehandlung unterzog, erneut für Ärger. Im Bahnhofskiosk, wo ihm zuvor Hausverbot erteilt wurde, beleidigte er das Personal. „Er war unheimlich aggressiv, zitterte am ganzen Körper und hatte Speichelfluss“, berichtete die 31-jährige Verkäuferin über den Auftritt des Mannes. „Dann drohte er, mich zu erschießen.“

Nicht nur bei Worten beließ es der 32-Jährige im vergangenen März. In einem Elektrofachmarkt im Leo-Center wollte er ein Prepaid-Handy erwerben. Nachdem er den dafür nötigen Personalausweis nicht vorlegen konnte, beschimpfte er die Marktbesucher. Dann schritt ein Sicherheitsmann ein. „Ich packte ihn am Arm und bat ihn, den Laden zu verlassen“, so der 44-jährige Wachmann. „Er schubste mich weg und als ich auf dem Boden lag, schlug er mir mit der Faust ins Gesicht.“ Dennoch gelang es dem Stuttgarter, der eine Prellung davontrug, den stark schwitzenden Mann bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Seit diesem Vorfall war es dem Leonberger verboten, das Leo-Center zu betreten. Doch nach nur einer Woche kam er wieder. Diesmal suchte er eine Apotheke auf, um ein Rezept einzulösen. Da jenes aber nicht von seinem behandelnden Arzt stammte, weigerte sich das Personal, die Medikamente rauszugeben. „Er wurde sehr ungehalten und beschimpfte uns“, sagte der geladene Apotheker. Ein herbeigerufener Sicherheitsmann verständigte zwar die Polizei, konnte den 32-Jährigen jedoch nicht halten. Dieser floh und versuchte sein Glück in einer anderen Apotheke. Dort konnten ihn die Beamten schließlich dingfest machen. „Nachdem wir ihn ins Auto gesetzt hatten, spuckte er mir ins Gesicht“, berichtete der Polizist. „Das habe ich nur getan, weil er zuvor grundlos meinen Kopf gegen die Scheibe gedrückt hatte“, entgegnete der Angeklagte ungehalten.

Ungerecht behandelt fühlte sich der 32-Jährige, der eine städtische Unterkunft bewohnt, auch bei zwei weiteren Vorfällen, für die er verantwortlich gemacht wurde. Während ein 33-jähriger Mitbewohner den Leonberger beschuldigte, ihn mit einem Faustschlag niedergestreckt zu haben, sprach dieser von einer Provokation und lediglich einem Fußtritt. Ein Griff an den Arm soll es wenige Tage später gewesen sein, als der von Hartz-IV lebende Mann einen Sechstklässler in die Finger bekam. „Er und seine Freunde hatten sich abfällig über mich geäußert“, sagte der Leonberger über den Zwölfjährigen, der den Vorwurf zwar einräumte, jedoch von einem schmerzhaften Zupacken am Nacken berichtete.

Amtsrichterin Jasmin Steinhart nahm dem Leonberger die halbherzigen Geständnisse nicht ab. Weiterhin zweifelte sie an dessen Drogenbeichte, wonach der 32-Jährige nur das verschriebene Drogenersatzmittel konsumierte. Dass sie mit ihrer Vermutung nicht falsch lag, bestätigte die geladene Psychologin. „Angesichts der Zeugenaussagen über den Zustand des Angeklagten, muss man davon ausgehen, dass er neben der Ersatzdroge auch andere Mittel einnahm“, resümierte die Expertin, die dem Leonberger wegen des langjährigen Drogenkonsums einen Persönlichkeitswandel bescheinigte. Womöglich habe er Medikamente genommen, die im Zusammenspiel mit der Ersatzdroge Aggressionen schüren und bei Drogentests nicht nachgewiesen werden können.

Mit Hinblick auf den Drogenrausch sprach Richterin Steinhart bei der Urteilsverkündung von einer verminderten Schuldfähigkeit des Mannes. „Dennoch waren Sie in der Lage, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden“, befand sie und verurteilte den Leonberger zu einer einjährigen Haftstrafe. Dieses Strafmaß hatte auch der Staatsanwalt gefordert, der dem 32-Jährigen eine düstere Zukunft prophezeite. Der Verteidiger hingegen hatte bis zuletzt auf eine Bewährungsstrafe gehofft, um seinem Mandanten eine zugesicherte Therapie zu ermöglichen.