Drei Monate Haft für einen 23-Jährigen , weil er die Ex-Freundin bedroht hat.

Leonberg - Der Angeklagte wird in Handschellen, begleitet von zwei Justizbeamten in den Saal 2 des Leonberger Amtsgerichts geführt. Er sitzt derzeit im Gefängnis Hohenasperg eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren ab. Am Dienstag muss er sich erneut vor Gericht verantworten. Er soll seiner Ex-Freundin gedroht haben, sie und ihre gesamte Familie zu töten.

 

Im Juli vergangenen Jahres war der 23-Jährige aus der Haft geflohen. Seine neugewonnene Freiheit wollte er offenbar genießen. Am 4. Juli meldete er sich bei seiner Ex-Freundin. „Er wollte mit ihr seinen Geburtstag feiern“, sagt der Oberstaatsanwalt Gustav Storz. Als er verstand, dass sie sich nicht mit ihm treffen wollte, begannen die Drohungen. „Du verdienst den Tod“, soll der Angeklagte gesagt haben, und: „Ich werde dich und deine Familie umbringen. Die Polizei kann dich nicht schützen. Ich sprenge das ganze Haus mit euch in die Luft.“ Die junge Frau hatte anscheinend allen Grund, besorgt zu sein. „Der Angeschuldigte ist im Verlauf der Beziehung mehrfach gewalttätig geworden“, erklärt der Oberstaatsanwalt.Von dem 23-Jährigen ist während des Verfahrens am Dienstag kaum etwas zu hören. Er macht weder Angaben zur Tat noch zu seinen Lebensumständen. „Mein Mandant räumt die Tat ein“, lässt er über seine Anwältin verlauten. Die Vorstrafen und ein Bericht der medizinischen Abteilung des Gefängnisses gewähren dagegen einen Einblick in seine Persönlichkeit. „Zwölf Einträge finden sich im Register“, sagt die Richterin Sandra De Falco. Bereits im Alter von 15 Jahren geriet der Angeklagte mit dem Gesetz in Konflikt. Diebstahl und gefährliche Körperverletzung finden sich immer wieder auf der Liste seiner Vorstrafen. Die Strafen steigern sich im Lauf der Zeit. 2010 wird der 23-Jährige zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt – erneut wegen Körperverletzung. „Mein Mandant hat zwei Persönlichkeiten; eine gute und eine böse“, erklärt seine Anwältin vor Gericht, „wenn er Drogen nimmt, kommt die böse Seite zum Vorschein.“ Drogensucht, Depressionen, Psychosen und eine aggressive Persönlichkeitsstörung werden dem Mann von der Medizinischen Abteilung des Gefängnisses attestiert.„Er hat durch die Zeit im Gefängnis verstanden, dass er sein Leben ändern muss“, sagt die Anwältin in ihrem Plädoyer. Ihren Angaben zu Folge will der 23-Jährige im Herbst eine Arbeit aufnehmen und seinen Realschulabschluss nachholen. „Er wird ein neues Leben beginnen“, fügt die Verteidigerin hinzu und fordert, die drohende Strafe zur Bewährung auszusetzen.

„Es spricht für ihn, dass er die Tat gestanden hat“, sagt der Oberstaatsanwalt Storz in seinem Plädoyer, „dadurch ist uns eine langwierige Beweisaufnahme erspart geblieben.“ Die Ex-Freundin muss am Dienstag nicht vor Gericht erscheinen. „Allerdings ist der Angeschuldigte erheblich vorbestraft“, fügt er hinzu. Die Anklage fordert eine Haftstrafe von sechs Monaten.

Richterin Sandra De Falco verurteilt den 23-Jährigen zu drei Monaten – ohne Bewährung. „Ihre Vorstrafen und die Beschreibung der Tat offenbaren ein hohes Gewaltpotenzial“, sagt die Richterin, „ohne eine Freiheitsstrafe geht das in diesem Fall einfach nicht.“