Eine neue Satzung verbietet auch Alkohol auf den Spielplätzen. Hausmüll darf nicht in die Abfalleimer. Der Gemeinderat muss noch zustimmen.

Leonberg: Thomas Slotwinski (slo)

Leonberg - Der Titel des Punktes 9, der am Dienstag auf der Tagesordnung des Gemeinderates steht, klingt ausgesprochen amtlich: Neufassung der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Ortspolizeibehörde und Neufassung einer Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielplätze der Stadt.

 

Man könnte das Behördendeutsch auch einfacher ausdrücken: Das Entsorgen von Hausmüll in öffentlichen Abfalleimern wird verboten, genau wie Rauchen und Trinken auf Spielplätzen. Dass der Gemeinderat den neuen Regeln heute Abend zustimmen wird, gilt als wahrscheinlich, hatten doch die Fraktionen bei der Vorberatung im Finanzausschuss keine erheblichen Bedenken geäußert.

Dass die Körbe für Kleinabfälle an Parkbänken oder auf öffentlichen Plätzen mittlerweile zu regelrechten Ersatzeimern für Hausmüll geworden sind, gehört zur traurigen Realität in der Stadt. Und passen in die Körbe keine Plastiktüten mehr rein, so werden diese einfach daneben abgestellt.

Mit der neuen Regelung könne die Stadt gegen derart brachiale Müllsünder vorgehen, erklärt der Ordnungsbürgermeister Ulrich Vonderheid. „Bisher waren große Mengen in Abfalleimern nicht verboten.“

Künftig gehören selbst Zeitungen nicht in den Papierkorb, sondern müssen in die Altpapiertonne. Auch Gartenabfälle oder Gewerbemüll sind für öffentliche Abfalleimer tabu. Erlaubt sind Taschentücher, Werbung, Verpackungen, Speiseabfälle, Kaugummis oder Tabakreste.

Wilder Müll ist oft auch das Ergebnis von Zusammenkünften auf Spielplätzen. An denen nimmt freilich nicht die klassische Klientel teil, also Kinder und Eltern, sondern Jugendliche, die hier Bier oder Wodka trinken und dazu qualmen.

Damit soll jetzt Schluss sein. „Alkoholische Getränke aller Art“ dürfen künftig weder auf einen Spielplatz mitgenommen, noch dort konsumiert werden. Auch Rauchen ist künftig zwischen Baumhäusern und Rutschen tabu. Übrigens nicht nur für feierfreudige Halbstarke, sondern ebenso für Eltern oder sonstige Begleitpersonen. Die Zeiten des Gettoblasters scheinen auch vorbei: „In störender Lautstärke Musikgeräte spielen zu lassen, Instrumente zu spielen sowie übermäßiges Geschrei oder übermäßigen Lärm zu verursachen, ist untersagt.“ Und Lagerfeuer sind vom kommenden Jahr an ebenfalls verboten.

Angesichts all dieser Verordnungen sorgte sich im Finanzausschuss die CDU-Fraktionsvorsitzende Elke Staubach um den Zugang zu öffentlichen Grillplätzen. Doch hier darf weiterhin geraucht und Bier oder Wein getrunken werden. Feten allerdings, bei denen zwischen 21 Uhr und 8 Uhr mehr als 20 Menschen feiern, müssen vom Ordnungsamt genehmigt werden .

Die Anregung von Georg Pfeiffer (Freie Wähler), auf Spielplätzen doch einfach eine Altersgrenze einzuführen, hat kaum Realisierungschancen. „Das wird rechtlich schwierig“, erklärte Oberbürgermeister Bernhard Schuler. Und Elke Staubach verwies auf die zahlreichen Senioren, die gerne auf Spielplätze gehen, um sich am Tollen der Kinder zu erfreuen.

Neue Regeln für Spielplätze sind kein spezielles Leonberger Phänomen. Der Ludwigsburger Gemeinderat hat jetzt eine Verordnung erlassen, wonach das Trinken auf Spielplätzen grundsätzlich gestattet ist. Nur wenn „durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen Dritte erheblich belästigt werden“, handelt es sich um einen Verstoß.