Das Verfassungsgericht in Lettland urteilt, dass der Nachweis von Kenntnissen der lettischen Sprache für eine neue Aufenthaltserlaubnis verhältnismäßig ist.

 - In Lettland hat das Verfassungsgericht die Lettisch-Sprachtests für russische Staatsbürger, die sich langfristig in dem baltischen EU- und Nato-Land aufhalten wollen, für verfassungskonform erklärt. In seinem Urteil befand das Gericht, dass die Anforderung, alltagstaugliche Kenntnisse der lettischen Sprache nachzuweisen, um eine neue dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, verhältnismäßig sei. Dies könne als „einfaches Zeichen des Respekts eines Ausländers gegenüber dem Land, der Gesellschaft und der Kultur Lettlands“ angesehen werden, sagte Verfassungsgerichtspräsident Aldis Lavins am Donnerstag in Riga.

 

Wer mit russischem Pass weiter legal in Lettland leben will, muss mittlerweile einen dauerhaften Aufenthaltsstatus beantragen und dafür - mit wenigen Ausnahmen - bei einem Sprachtest alltagstaugliche Lettisch-Kenntnisse nachweisen. Stichtag dafür war der 1. September. Danach verloren die unbefristeten Aufenthaltstitel ihre Gültigkeit. Dagegen gingen russische Staatsbürger vor Gericht, die zuvor lettische Staatsbürger oder Nichtbürger gewesen waren und sich benachteiligt fühlten. Auch sahen sie ihr Recht auf Achtung des Privatlebens und den Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzt.

Lettland änderte Ausländerrecht als Reaktion auf russischen Angriffskrieg

Die Einschränkung der Grundrechte wertete das Gericht nach Angaben von Lavins unter dem Aspekt der nationalen Sicherheit. Angesichts der geopolitischen Lage könne nur ein Ausländer in Lettland bleiben, der keine Gefahr für den Staat und dessen Gesellschaft darstelle. 

Hintergrund sind Änderungen an Lettlands Ausländerrecht, die im Herbst 2022 als Reaktion auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine beschlossen wurden. Wer die Prüfung bis zum Stichtag nicht bestanden hatte, konnte eine zweijährige Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen und den Test wiederholen. Alle anderen, die sich nicht von sich aus bei den Behörden gemeldet haben, droht die Ausweisung. Das könnten bis zu 3000 Menschen sein.

Lettland grenzt im Osten an Russland. In dem Baltenstaat stellt die russischstämmige Minderheit rund ein Viertel der 1,9 Millionen Einwohner: mehrheitlich zur Sowjetzeit eingewanderte Personen und deren Nachkommen. Viele davon - vor allem ältere Menschen - sind nicht lettische Staatsbürger, sondern sogenannte Nichtbürger, andere haben einen russischen Pass.