Der Göppinger Linken-Stadtrat Christian Stähle muss möglicherweise ein Ordnungsgeld bezahlen. Der Gemeinderat hat jetzt auf Antrag von Oberbürgermeister Guido Till mit großer Mehrheit ein entsprechends Verfahren eingeleitet.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Göppingen - Weil der Göppinger Linken-Stadtrat Christian Stähle Interna aus einer nichtöffentlichen Sitzung ausgeplaudert haben soll, prüft der Oberbürgermeister Guido Till (CDU) die Verhängung eines Ordnungsgeldes. Dieses kann laut der baden-württembergischen Gemeindeordnung zwischen 50 und 1000 Euro betragen. Nach einer halbstündigen Beratung hinter verschlossenen Türen stimmte der Gemeinderat am Donnerstagabend für die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens. Nach StZ-Informationen wollten sich lediglich die Grünen und Stähles Linken- und Piraten-Fraktion (LiPi) „an dem Tribunal“ nicht beteiligen. Das Rathaus äußerte sich offiziell nicht. Ordnungsgeldverfahren sind sehr selten. Der letzte Göppinger Fall liegt mindestens 30 Jahre zurück.

 

Stähle hatte die Behandlung des Tagesordnungspunktes in letzter Minute juristisch verhindern wollen. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht wies seinen Eilantrag am Donnerstagmittag aber zurück. Stähles Rechte seien durch die Aufnahme des Punktes in die Tagesordnung nicht verletzt, stellte das Gericht fest. Schließlich biete das Verfahren die Möglichkeit, dass Stähle vor und während der Gemeinderatssitzung seine Sicht der Dinge darstelle.

Am Donnerstagabend blieb ihm diese Möglichkeit zur Selbstverteidigung allerdings verwehrt. Er wurde vom OB wegen Befangenheit vor die Tür gesetzt. Computer und Unterlagen wurden ihm auf Tills Geheiß hinterher getragen. Allerdings wird sich Stähle zu einem späteren Zeitpunkt zu den Vorwürfen äußern dürfen. Sollte am Ende ein Ordnungsgeld verhängt werden, wird allgemein erwartet, dass der streitbare Diplom-Theologe erneut das Verwaltungsgericht anruft. Auf diese Möglichkeit hatten die Richter in ihrer Eilentscheidung ausdrücklich hingewiesen.

In Stähles Fall geht es um eine nichtöffentliche Ältestenratssitzung. Dort hätten alle Fraktionen außer die LiPi für die Ausrichtung einer zweitägigen Klausurtagung in Bad Boll gestimmt, informierte Stähle in einer seiner vielen Presseerklärungen. Das sei unzulässig, ist der OB überzeugt und verweist auf die generelle Verschwiegenheitspflicht bei nichtöffentlichen Sitzungen. Allerdings ist der Fall rechtlich kompliziert, weil der Ältestenrat kein offizieller Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung ist. Die Frage, ob alles, was dort nichtöffentlich besprochen werde, der Geheimhaltung unterliege, sei in der Rechtsprechung nicht diskutiert, heißt es in einer Einschätzung des Stuttgarter Regierungspräsidiums.

Stähle wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Er halte sich an die vom OB verhängte Nichtöffentlichkeit. Zuvor hatte er beantragt, den Tagesordnungspunkt in die öffentliche Sitzung zu verlegen. Der OB lehnte eine Abstimmung darüber allerdings ab. Das Ergebnis der nichtöffentlichen Beratung blieb übrigens keine zwei Minuten geheim. Dann wurde Stähle auf dem Rathausflur über die Einleitung des Ordnungsgeldverfahrens informiert. Alle umstehenden Bürger, die nicht schnell genug weghörten, wussten daraufhin Bescheid.