Lkw-Verkehr in Hedelfingen Waldheimverein vor höchster Instanz

Nur selten führt die Stuttgarter Polizei Lkw-Kontrollen auf der Hedelfinger Filderauffahrt durch. Foto: /Mathias Kuhn

Der Bundesgerichtshof befasst sich mit der Revision des Waldheimvereins zum Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Filderauffahrt. Hedelfingen könnte Geschichte schreiben.

Der Rechtsstreit zwischendem Waldheimverein Hedelfingen und einer Spedition geht in die nächste Runde. Paul Wurm, der Vorsitzende des Waldheimvereins, hatte monatelang über die Ordnungsbehörden und die Polizei versucht zu verhindern, dass Lastwagen – aus Sicht des Waldheimvereins verbotswidrig – die Hedelfinger Filderauffahrt sowie die Heumadener- und Rohrackerstraße als abkürzende Durchfahrtsstrecke benutzen.

 

Bundesgerichtshof verhandelt

Wurm vertrittdie Ansicht, dass der Stuttgarter Luftreinhalteplan diesen Verkehr eigentlich nicht gestattet. Entsprechende Schilder am Rande der Luftreinhaltezone, unter anderem auf der Bundesstraße 10 und an den B-10-Ausfahrten, würden dies den Lastwagenfahrern auch anzeigen. Die Verantwortlichen des Waldheimvereins, das direkt an der Hedelfinger Filderauffahrt liegt, hatten deswegen Fotos von Lastwagen gemacht, die auf der Strecke regelmäßig zwischen Neckartal und den Fildern pendeln, und die Speditionen mit Hinweis auf die Rechtslage aufgefordert, dies zu unterlassen.

Nachdem dies und auch Anzeigen ans Ordnungsamt nicht gefruchtet hatten, klagte der Waldheimverein stellvertretend gegen die Spedition. Zur Klärung der eigentlichen Streitfrage, wie die Beschilderung ausgelegt werden muss, kam es bislang nicht. Das Stuttgarter Landgericht sprach dem Waldheimverein die Berechtigung einer Zivilklage ab. Der Verein legte Revision ein und wird bei der Verhandlung am Bundesgerichtshof vom renommierten Professor Volkert Vorwerk vertreten.

Bisherige Rechtsprechung angezweifelt

Die Karlsruher Bundesrichter befassten sich zwar Ende März mit dem Fall, konnten aber noch keine abschließende Entscheidung fällen „ Man war dort wohl übereinstimmend der Meinung, dass die bisherige Rechtsprechung, wonach Privatpersonen bei Gesetzesverstößen anderer Privatpersonen oder privater Unternehmen nur die Polizei oder die Ordnungsbehörden zu einem Tätigwerden auffordern können, grundsätzlich überdacht werden muss, wenn es um Fragen des Gesundheitsschutzes geht, die europarechtlich geregelt sind“, berichtet der Stuttgarter Anwalt Roland Kugler, der die Hedelfinger von Beginn an im Rechtsstreit vertritt. Eine wichtige Rolle spiele die Frage, ob das Gericht mit einer Änderung der bisherigen Rechtssprechung nicht einer Popularklage Tür und Tor öffne. Alle Anwohner einer betroffenen Straße könnten dann Klage führen. Kugler sieht den Ausgang der Verhandlung als offen an. Professor Vorwerk hat bei der mündlichen Verhandlung auch die Möglichkeit einer Beschwerde an die Europäische Kommission ins Spiel gebracht. Ziel wäre, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzureichen, weil diese europäisches Recht nicht umsetze. Wurm ist dazu bereit. „Wir wollen alle rechtlichen Schritte nutzen“, gibt er sich kämpferisch, will jedoch die Entscheidung am 14. Juni abwarten. „Es könnte durchaus sein, dass mit diesem Fall europäische Rechtsgeschichte geschrieben wird“, sagt Anwalt Kugler.

Letzte Instanz ist EU-Kommission

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