Ein Mann muss ins Gefängnis, weil er die eigene Frau mit einem Messer bedroht und ihr 1000 Euro geraubt hat.

Das Verbrechen und seine juristische Einordnung sind unstrittig gewesen, und doch lagen der Staatsanwalt und der Verteidiger am Dienstag in einem Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht das entscheidende kleine Stück auseinander: in der Frage nämlich, ob der 52-jährige Angeklagte trotz seiner schweren räuberischen Erpressung den Saal als freier Mann verlassen durfte oder ob er zurück in die Haftanstalt musste. Am Ende schlossen sich die Richter weitgehend dem Staatsanwalt an. Sie verurteilten den Mann aus Ludwigsburg zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis – Bewährung ist bei diesem Strafmaß nicht mehr möglich.

 

Und nur darum war es bei den Plädoyers letztlich gegangen. Dass der Mann im Dezember seine Frau eines Morgens mit einem Küchenmesser bedroht hatte, hat der Angeklagte gestanden. Auch, dass er sie gezwungen hat, ihm ihre EC-Karte zu geben und dass er 1000 Euro abgehoben hat. Mit dem Geld fuhr er nach München, um sich noch ein paar schöne Tage zu machen und sich dann das Leben zu nehmen.

Frau in Todesangst versetzt

Dass dies eine räuberische Erpressung war, wenn auch ein minder schwerer Fall, darin waren sich beide Seiten einig. Doch Bewährung komme nicht infrage, sagte der Staatsanwalt. Zwar rechnete er dem Täter an, dass er noch nie straffällig war und psychisch krank ist. Aber er habe die Frau in Todesangst versetzt. Drei Jahre und ein Monat Haft seien angebracht.

Der Verteidiger widersprach ihm nur in der Bewertung der mildernden Umstände. Er nannte die Tat eine Familientragödie. Dass die Frau ihrem Mann angekündigt hatte, sie werde sich von ihm trennen, habe diesem den Boden unter den Füßen weggezogen in seinem durch Epilepsie, Depressionen und Jobverlust aus den Fugen geratenen Leben. Er habe sich bei der Frau entschuldigt und zeige aufrichtige Reue, und dass er eine weitere Straftat verübe, sei auszuschließen. Daher forderte er Bewährung.

Richter: Es ging nicht nur um Geld

Das sahen die Richter anders. Die Tat sei geplant gewesen: Der Angeklagte habe gepackt sowie ein Messer und Klebeband zum Fesseln zurechtgelegt. Dass „die sehr hässliche Tat“ nicht eskaliert sei, sei nur der Besonnenheit der Frau zu verdanken, argumentierte der Vorsitzende Richter. Es sei dem Mann nicht nur um das Geld gegangen, sondern um eine Strafe nach dem Motto „da siehst du, was du angerichtet hast“.