Der Unfallschwerpunkt an der Aldinger Straße in Ludwigsburg wird entschärft. Die Gegner der Vorhabens konnten sich nicht durchsetzen.

Der Kreisverkehr an der Kreuzung Danziger und Aldinger Straße in Ludwigsburg wird gebaut. Zwölf Stadträte hatten in der Woche vor den Beratungen noch einmal den Aufstand geprobt. Sie hatten sich mit protestierenden Anwohnern solidarisiert, um das Projekt doch noch abzuwenden. Aber ohne Erfolg. Nicht zuletzt, weil die Argumentation der Kritiker in der Sitzung des Bauausschusses wie ein Kartenhaus zusammenfiel. Das Gros ihrer Forderungen hätte gegen rechtliche Vorgaben verstoßen. Am Ende stimmte eine klare Mehrheit für die Variante, die als die teuerste, aber auch als die sicherste Lösung gibt: den Kreisel.

 

Die Verkehrsführung auf der Aldinger Straße ist an der betreffenden Stelle problematisch, weil die Einfahrten von der Königin-Allee und der Danziger Straße versetzt sind. Untersuchungen hätten gezeigt, dass es dort häufig zu Unfällen und fast täglich zu Beinahe-Unfällen komme, hatte Baubürgermeister Michael Ilk bei der ersten Präsentation der Pläne im Frühjahr erklärt. Die Stadt müsse handeln, der Knoten sei eindeutig ein Unfallschwerpunkt. Als Alternativen kämen entweder ein Ampelkonzept in Frage, für das aber auch die Straßenführung versetzt werden müsste, oder eben ein Kreisverkehr. Im Juli favorisierte die Verwaltung die Kreisellösung. Sehr zum Ärger vieler Anwohner, die daraufhin eine Initiative dagegen gründeten. Im Lauf der Debatte zerfielen auch die Gemeinderatsfraktionen in konträre Lager: nirgends gab es eine einheitliche Haltung.

Mit Kosten von geschätzten 500 000 Euro sei der Kreisverkehr nicht nur sehr teuer, mit ihm müssten auch viele Bäume am Salonwald fallen, so die Kritiker. Außerdem hätte eine Befragung der Mitarbeiter der Karlshöhe ergeben, dass Menschen mit Handicap besser mit einer Ampel als mit einem Kreisel zurecht kämen. Sie schlugen darum vor, auf den Bau einer Verkehrsinsel zu verzichten und den Bereich stattdessen zur Tempo-30-Zone zu erklären, eine Haltelinie zu versetzen und eine Radaranlage anzubringen. Das meiste davon könne so nicht realisiert werden, meinte dazu der Stadtplaner Martin Kurt. „Ein Rotblitzer bei einer Bedarfsampel ist rechtlich nicht zulässig.“ Auch für die Versetzung der Haltelinie fehlten die Voraussetzungen.

Die Stadträtin Christine Knoß (Grüne), die den interfraktionellen Antrag der Kritiker begründen sollte, war verunsichert: „Ich weiß gar nicht, ob ich einen Antrag stellen darf, wenn der dann gegen gesetzliche Vorgaben verstößt“, sagte sie. Im übrigen gehörten nur zwei der zwölf Unterzeichner des Änderungsantrags dem Bauausschuss an, eine Mehrheit sei also unwahrscheinlich. „Das ist ja schon blamabel, wenn man einen Antrag nicht begründen kann“, kritisierte Reinhold Noz (CDU) und stellte seinerseits den Antrag, an der Stelle befristet Ampeln aufzustellen. „Dann sehen wir, ob es sich lohnt“, meinte er. Doch die Mehrheit der Räte wollte das Thema dauerhaft vom Tisch haben. Noz’ Antrag wurde abgelehnt und der interfraktionelle Vorstoß überhaupt nicht zur Debatte gestellt.