Ludwigsburg wird das Rauchen auf Spielplätzen verbieten. Die neue Polizeiverordnung sieht außerdem Auflagen für den Konsum von Alkohol vor. Pöbeln, lautes Singen oder „Notdurftverrichtungen“ können künftig teuer werden.

Nachrichtenzentrale: Tim Höhn (tim)

Ludwigsburg - Die Stadt Ludwigsburg wird aller Voraussicht nach ein generelles Rauchverbot auf allen städtischen Kinderspielplätzen erlassen. Das Verbot ist Teil der neuen Polizeiverordnung, die den Stadträten am Mittwoch im Sozialausschuss zur Abstimmung vorgelegt wird. Das letzte Wort hat der Gemeinderat in seiner Sitzung Anfang Juli, die Zustimmung gilt jedoch als sicher. In der Vergangenheit hatten sich in den Gremien Vertreter verschiedener Fraktionen dafür stark gemacht, das Rauchverbot auszudehnen.

 

Die Verordnung werde direkt nach der Abstimmung im Juli in Kraft treten, sagt Gerald Winkler, der Chef des Ordnungsamts, der ebenfalls von einem positiven Votum der Stadträte ausgeht.

Während etwa Bayern oder Nordrhein-Westfalen längst Rauchverbote auf Spielplätzen erlassen haben, verzichtet Baden-Württemberg auf eine landesweite Regelung. Der Städtetag forderte die Kommunen daher unlängst auf, selbst aktiv zu werden. In manchen Städten wie Heidelberg oder Freiburg ist Rauchen auf Spielplätzen bereits untersagt, auch Stuttgart bereitet eine solche Regelung vor. Grundsätzlich gehe es dabei weniger darum, die Kinder vor dem schädlichen Qualm zu schützen, sagt Winkler. „Der verfliegt im Freien vergleichsweise schnell.“ Weit gefährlicher sei es, wenn ein Kind eine auf dem Boden liegende Kippe verschlucke.

Zigarettenstummel sind für Kinder lebensgefährlich

Tatsächlich sind Zigarettenstummel hochgiftig. Schon wenn ein Kinder diese in den Mund nehme, bestehe Lebensgefahr, warnen Mediziner.

Es sind nicht nur Eltern, die auf Spielplätzen qualmen. „Das sieht man auch, aber doch relativ selten“, sagt Rolf Mistele, der Leiter der Kindertagesstätte Takatukaland im Stadtteil Eglosheim. Gerade die etwas abgelegenen und weniger gut einsehbaren Plätze würden aber oft von Jugendlichen als Treffpunkte genutzt. „Und dann wird geraucht.“ Er hoffe, dass die Stadt das Verbot streng kontrolliere. „Nur mit Schildern ist es nicht getan.“

Zuständig für die Kontrollen ist der städtische Vollzugsdienst: Wer gegen das Rauchverbot verstößt, muss mit einen Bußgeld in Höhe von 30 bis 50 Euro rechnen. Aber auch Winkler weiß: „Eine komplette Überwachung ist nicht möglich.“ Er setze daher auf die Einsicht der Raucher. Es gehe auch darum, diese zu sensibilisieren und auf die Gefahren für Kinder hinzuweisen.

Auch lauter Gesang und Notdurftverrichtungen werden verboten

Weil darüber hinaus Glasscherben ein altbekanntes und gefährliches Ärgernis sind, beinhaltet der Entwurf der neuen Polizeiverordnung zusätzlich ein Alkoholverbot auf Spielplätzen sowie auf allen Kindergarten- und Schularealen. Nicht nur das. An allen öffentlichen Straßen und auf allen Grün- und Erholungsanlagen ist künftig das „Verweilen überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses untersagt, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen“. Wann sich Dritte belästigt fühlen, wird ebenfalls definiert: Anpöbeln, lautes Singen, Lärmen, Notdurftverrichtungen oder Erbrechen sollten Betrunkene tunlichst unterlassen – sonst droht ein Bußgeld oder Platzverweis.

Die Stadt hätte außerdem gerne die Möglichkeit gehabt, generelle Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen auszusprechen, um etwa an Wochenenden die Probleme mit Betrunkenen am Bahnhof einzudämmen. Doch die Landesregierung sprach sich kürzlich gegen solche pauschalen Verbote aus – sehr zum Ärger von Spec und zahlreichen anderen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern im Land. Die Entscheidung sei ein Armutszeugnis und völlig inakzeptabel, kritisiert Spec. „Diese extrem liberale Haltung ist in dieser Frage nicht angebracht.“ Die einzige Möglichkeit sei nun, über die kommunalen Landesverbände „an dem Thema dran zu bleiben“ und weiter Druck zu machen.