Ludwigsburger Veto zum Katzenschutz Nicht im Sinne des Tierwohls
Das Veto in Ludwigsburg zur Katzenschutzverordnung ist fragwürdig. Ein Blickwinkel von Andreas Hennings.
Das Veto in Ludwigsburg zur Katzenschutzverordnung ist fragwürdig. Ein Blickwinkel von Andreas Hennings.
Das Schöne an der deutschen Sprache ist ja, dass Wörter so lange zusammengesetzt werden können, bis sie auch wirklich im Detail genau das aussagen, was gemeint ist. Wer kennt ihn nicht, den Donaudampfschifffahrtsgesellschaftskapitän. Ein Wort, das selbst für eine Zeile in der Zeitung zu lang ist. Da wirkt der Begriff Katzenschutzverordnung harmlos dagegen. Auch er lässt aber auf den ersten Blick erkennen, worum es geht: Katzen zu schützen.
Der Landestierschutzverband, Tierärzte, Tierheime, Tierschützer – viele Experten sind fest überzeugt, dass eine solche Verordnung, über die jede Kommune für sich entscheiden muss, gut ist. Sie hat das Ziel, wildlebende Katzen – also die ohne Halter – vor Schmerz zu bewahren. Dass es Leid gibt, wird etwa im Gespräch mit den Helfern der „Vermissten Tiere Ludwigsburg“ schnell klar. Auch das Veterinäramt und das Tierheim bestätigen es. Letzteres nimmt immer wieder Katzen mit Krankheiten auf, die durch engen Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Je mehr Katzen auf engem Gebiet leben, desto schlechter geht es ihnen meist.
Mit der Schutzverordnung soll daher mithilfe von Kastration aller Katzen die Population verringert und Schmerz vorgebeugt werden. Was viel bewirken dürfte, immerhin können Katzen im Jahr zwei- bis dreimal Nachwuchs bekommen. Und wer glaubt, dass Kastration Usus sei, dem widersprechen die Zahlen des Tierheims. Allein 2021 nahm es 51 vermehrungsfähige Katzen auf. Und es weiß auch nicht, wohin mit all den Tieren.
Umso überraschender ist es daher, dass der Umweltausschuss des Gemeinderats Ludwigsburg jetzt diese Verordnung abgelehnt hat. Der Antrag der Grünen fand keine Mehrheit. Das Thema wurde an den Kreis abgeschoben, der eine kreisweite Lösung suchen soll. Bis es da zu einer Lösung kommt, dürfte aber viel Zeit vergehen – und Leid entstehen. Damit wurde auch anders entschieden als in 25 Kommunen in Baden-Württemberg, die sich seit 2020 dafür aussprachen.
Keine Frage: Diese Verordnung hätte auch für Katzenhalter Folgen. Auch sie müssten, falls nicht geschehen, ihr Tier kastrieren, chippen und registrieren lassen. Das gleicht einem Eingriff in die Privatsphäre, auch weil Daten preisgegeben werden müssten. Das ist nicht jedermanns Geschmack. Genauso wie die Tatsache, dass etwas von der Behörde vorgegeben würde.
Aus Gründen des Tierschutzes wäre eine Entscheidung für die Verordnung aber besser gewesen. Oder um es auf gut Deutsch zu sagen: Die Vorteile des Katzenwohlverbesserungsinstruments hätten klar überwogen.