Anrüchige Lücken im Esslinger Kanalsystem Anwohner sollen für Leerung von Abwassergruben mehr zahlen

Abwassergruben müssen regelmäßig ausgepumpt werden. Die Stadt lässt sich dies auch über Gebühren von den Anwohnern bezahlen. Foto: imago/Panthermedia

Nicht alle Esslinger Haushalte sind ans öffentliche Kanalsystem angeschlossen. In den Randlagen gibt es auch private Hauskläranlagen und Abwassergruben. Für die Entleerung verlangt die Stadt jetzt mehr Geld. Ein Anwohner läuft Sturm.

Reporterin: Simone Weiß (swe)

Willi Schloz ist frustriert. Seit über 40 Jahren kämpft der Anwohner nach eigenen Angaben für „einen ordnungsgemäßen öffentlichen Abwasserkanal im südlichen Teil der Hohenackerstraße in Esslingen“. Denn in diesem Bereich seien private Gruben und Hauskläranlagen im Einsatz. Dabei sei die Stadt eigentlich in der Pflicht, für eine Abwasserbeseitigung zu sorgen, meint der 85-Jährige – auch im Sinne des Allgemeinwohls: „Man kann das auch nicht mit Versäumnissen erklären, sondern als bewusste Verweigerungshaltung.“

 

Das Allgemeinwohl sieht die Stadt Esslingen dagegen durch diese Formen der Abwasserbeseitigung nicht gefährdet. Auf der gesamten städtischen Gemarkung befinden sich nach Angaben von Baubürgermeister Hans-Georg Sigel 39 Gruben und 15 Hauskläranlagen. Davon seien im Bereich der Hohenackerstraße fünf Hauskläranlagen und drei Abwassergruben in Betrieb. Sickergruben würde es in Esslingen keine geben, beugt Sigel Missverständnissen vor. Es handle sich im Stadtgebiet ausschließlich um geschlossene Abwassergruben: Alles andere wäre auch nicht mehr angemessen, so der Baubürgermeister. Der Betrieb dezentraler Entwässerungsanlagen wie geschlossener Gruben, Biokläranlagen oder Hauskläranlagen sei aber durchaus zeitgemäß, „wenn die Anlagen auf dem Stand der Technik betrieben werden und ein Anschluss unverhältnismäßig ist“.

Noch keine Erschließung

Grund für die dezentrale Entwässerung ist nach den Worten von Hans-Georg Sigel meistens, dass es sich bei den betroffenen Bereichen um unerschlossene Außengebiete handle. Auch in der Hohenackerstraße gebe es keinen öffentlichen Abwasserkanal, weil noch keine Erschließung der Straße stattgefunden habe. In den umgebenden Gebieten habe es ebenfalls keine öffentlichen Maßnahmen gegeben, „die man hätte wirtschaftlich nutzen können“.

Doch Willi Schloz sieht noch mehr Grund zur Klage. Er ist mit Änderungen der Gebührensatzung für die Entsorgung der privaten Gruben und der Hauskläranlagen nicht einverstanden. Dafür würden die Hauseigentümer und Anwohner nun verstärkt in die Pflicht genommen. Das sei eine große finanzielle Belastung. Die Gebühren würden vierteljährlich erhoben, und zum 1. April würden die ersten Kostenbescheide ins Haus flattern. Hans-Georg Sigel begründet die Änderung der Gebühren mit einer stärkeren Bewertung des Verursacherprinzips. Er blickt zurück in die politische Stadtgeschichte: „Der Gemeinderat hatte am 24. Juli 2000 eine Änderung der Entwässerungssatzung von 1989 beschlossen und zum ersten Mal die Beseitigung von Abwasser aus geschlossenen Gruben und Kleinkläranlagen durch die Stadt geregelt.“ Von August 2000 an habe die Stadtentwässerung in Erfüllung dieser Gemeinderatsentscheidung die Beseitigung des Schlamms und des Inhalts aus diesen Anlagen übernommen. Die betroffenen Eigentümer der Grundstücke hätten aber eine Schmutzwassergebühr entrichten müssen. Die Höhe sei für die zentrale und die dezentrale Abwasserentsorgung einheitlich gewesen.

Verstärktes Verursacherprinzip

Diese Regelung wurde zu Jahresbeginn gekippt, sagt Sigel. Für die zentrale und die dezentrale Abwasserbeseitigung gelten seither unterschiedliche Gebührenschlüssel. Maßgeblich dafür sei ein neuerlicher Gemeinderatsbeschluss. Die Abfuhr und Behandlung des Abwassers aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben erfolge nach der Entscheidung des Gremiums zwar wie bisher auf Kosten der Stadt. Die Verwaltung erhebe für diese Leistung und Benutzung der öffentlichen Einrichtung „Dezentrale Abwasserbeseitigung“ aber eine Benutzungsgebühr. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich laut dem Baubürgermeister nach der Anzahl der abgefahrenen Abwassermengen. Wer mehr Abwasser produziere, müsse tiefer in die Tasche greifen. Diese Regelung soll mehr Verursachergerechtigkeit bringen.

Die veränderte Gebührenordnung bedeute für manche Grundstückseigentümer eine größere finanzielle Belastung, räumt Sigel ein. Dieser Tatsache trage der Gemeinderat Rechnung, indem er die Ausgaben für die Betroffenen abgemildert habe. Um eine Kostendeckung zu erreichen, hätten die Gebühren eigentlich bei Gruben 64,02 Euro, bei Kleinkläranlagen 61,40 Euro pro Kubikmeter Abfuhrmenge betragen müssen. Der Gemeinderat habe aber eine Gebühr festgelegt, die um 50 Prozent unter der Kostendeckung liege. Pro Kubikmeter abgefahrene Abwassermenge müssten für geschlossene Gruben 32,01 Euro, für Kleinkläranlagen 29,39 Euro pro Kubikmeter entrichtet werden: „Damit sollen die Betroffenen in der Übergangsphase entlastet werden, um so gegebenenfalls eine andere Abwasserentsorgung herstellen zu können.“ Die Stadt trage die Kostenunterdeckung, die im Gebührenhaushalt der Stadtentwässerung anfalle.

Halbierte Gebühr

Diese reduzierte Gebühr trage zudem der derzeitigen Situation mit Inflation und gestiegenen Energiekosten Rechnung und solle einen Anreiz dafür schaffen, jetzt auf eine kostengünstigere Entsorgung umzustellen, sagt Sigel: „Die Stadtentwässerung berät die Betroffenen bei der Planung einer alternativen Entsorgung. Die Installation zum Beispiel einer Kleinkläranlage kann mittelfristig in vielen Fällen die Kosten stark senken.“

Abwasserbeseitigung aus Gruben und Hauskläranlagen

Stadt
Die Kosten für die Entsorgung des Abwassers aus allen Gruben und Kleinkläranlagen betragen laut Baubürgermeister Hans-Georg Sigel insgesamt entsprechend der Gebührenkalkulation für 2024 rund 69 500 Euro pro Jahr.

Anwohner
Die Anwohner und Grundstückseigentümer zahlen nach Angaben von Sigel je nach Anlage und Verbrauchsverhalten sehr unterschiedlich hohe Gebühren. Sie lägen zur Zeit zwischen 200 und bis zu 3000 Euro im Jahr.

Erschließung
 Eine Erschließung der Hohenackerstraße ist nach Angaben der Stadt Esslingen noch nicht erfolgt, weil diese Maßnahme sehr teuer und aufwendig wäre: „Aktuell gibt es keine Erschließungspläne für diesen Straßenabschnitt.“  

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