Malteser im Kreis Esslingen Notfallsanitäter sind raus aus der Grauzone
Die Retter dürfen jetzt auch Medikamente verabreichen. Die Malteser Neckar-Alb haben eigens eine Stelle geschaffen, um die neue Rechtslage umzusetzen.
Die Retter dürfen jetzt auch Medikamente verabreichen. Die Malteser Neckar-Alb haben eigens eine Stelle geschaffen, um die neue Rechtslage umzusetzen.
Notfallsanitäter dürfen ihr Wissen künftig zum Wohle ihrer Patienten nutzen, ohne sich dafür in eine rechtliche Grauzone zu begeben. Seit dem 1. Juli dieses Jahres ist es ihnen zum Beispiel erlaubt, Patienten bei starken Schmerzen lindernde Medikamente zu verabreichen, noch bevor ein Notarzt eingetroffen ist. Um die neue Rechtslage umzusetzen, haben die Malteser im Bezirk Neckar-Alb eigens eine Stelle geschaffen. Wie Malteser-Bezirksgeschäftsführer Marc Lippe hervorhebt, gehören sie damit zu den Vorreitern unter den Rettungsdiensten im Land.
Marc Riedling fungiert bei den Maltesern Neckar-Alb, die in den Landkreisen Esslingen, Reutlingen, Tübingen und im Zollernalbkreis insgesamt 90 Sanitäter in der Notfallrettung beschäftigen, ab sofort als „Ärztlicher verantwortlicher Rettungsdienst“ – neben seiner Haupttätigkeit als Anästhesist an der RKH-Klinik Ludwigsburg und Notarzt. Seine Aufgabe ist es, die vom Land geforderte Qualitätssicherung zu gewährleisten. Denn damit die Notfallsanitäter ihr ganzes Können rechtssicher einsetzen können, ist neben dem Bestehen des Staatsexamens nach dreijähriger Ausbildung eine zusätzliche Zertifizierung notwendig. „Sie müssen sich mit der aktuellsten Version der Handlungsempfehlungen auskennen“, erklärt Magdalena Keltsch, die Leiterin Aus- und Weiterbildung bei den Maltesern. Parallel dazu prüft Riedling anhand der Protokolle aus dem Einsatzgeschehen die fachliche Arbeit der Rettungskräfte in der Praxis. Am Ende folgt ein Einzelgespräch – dann kann er die nötigen Zertifikate ausstellen.
Die Notfallsanitäter sind damit berechtigt, die rund 30 Medikamente, die in einem Rettungswagen standardmäßig mitgeführt werden, anzuwenden. „Dabei geht es etwa um zu inhalierende Medikament gegen Luftnot“, erklärt Riedling. Eine deutliche Linderung würden auch blutdrucksenkende Medikamente in einer akuten Krise bringen. Für Menschen in Notlagen sei die neue Regelung eine enorme Hilfe, meint er. Bislang war die Medikamentengabe nämlich allein Medizinern vorbehalten – weshalb die Notfallsanitäter, die zuerst zu den Patienten ausrücken, vor der Wahl standen, einen Notarzt nachzufordern oder auf eigene Verantwortung zu handeln. „Letztlich sind diese Medikamente eher Kleinigkeiten, mit denen man mit Vorsicht und Eigenverantwortung aber viel bewegen kann, um den Patienten schnell und effektiv zu helfen“, weiß der Notarzt aus eigener Berufserfahrung.
Rund vier Stunden pro Notfallsanitäter wird der Ärztliche Verantwortliche wohl brauchen, um die notwendige Zertifizierung unterzeichnen zu können. Doch die Abläufe garantieren laut Keltsch, dass die Rettungskräfte „stets auf der Höhe der Zeit ausgebildet sind“.
„Wir haben uns lange dafür eingesetzt, dass diese sogenannten Delegationsmaßnahmen durch unsere Notfallsanitäter durchgeführt werden können, um den Patienten schnell helfen zu können“, betont der Malteser Bezirksgeschäftsführer. Die neue Rechtslage sei „eine Riesensache für die Notfallsanitäter“. Denn diese hätten jetzt „endlich mehr Rechtssicherheit“, sagt Lippe. Außerdem führe die Neuerung zu einer Entlastung des gesamten Rettungsdienstes, „da die Notärzte sich künftig auf diejenigen Notfälle fokussieren können, bei denen der Einsatz des Notarztes wirklich lebensrettend sein kann“.