Der Lokführer eines Regionalzuges musste am Mittwoch in Asperg eine Schnellbremsung einleiten, da ein Mann dort die Gleise entlanglief. Dies führte zu Verspätungen im Bahnverkehr. Für den 30-Jährigen endete der Abend im Gefängnis.

Ein 30-Jähriger hat am Mittwoch am Bahnhof in Asperg einen Zug zur Schnellbremsung gezwungen und dadurch für Verspätungen im Bahnverkehr gesorgt. Schlussendlich wurde er von der Bundespolizei festgenommen – denn wie sich herausstellte, lag gegen den Mann obendrein ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor.

 

Der 30-Jährige kann seine Geldstrafe nicht zahlen

Wie die Polizei mitteilt, hatte der Lokführer eines aus Stuttgart kommenden Regionalzuges gegen 17.30 Uhr bei Asperg einen Mann im Gleisbereich entdeckt und umgehend eine Schnellbremsung eingeleitet. Der 30-Jährige war wohl dort zu Fuß in Richtung Ludwigsburg unterwegs, wobei er auch Fotos und Videos machte. Als er den Zug sah, verließ er den Gleisbereich und lief davon. Die Bundespolizei entdeckte den Mann jedoch wenig später in der Nähe und kontrollierte ihn.

Hierbei stellten die Beamten wie erwähnt fest, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vorlag. Dementsprechend wurde der 30-Jährige – der zuvor schon mehrfach polizeilich auffällig geworden war – festgenommen und auf die Dienststelle verbracht. Da er die geforderte Geldstrafe und die Kosten in Höhe von insgesamt etwa 678 Euro nicht zahlen konnte, wurde er im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Bundespolizei ermittelt nun zudem wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Zuge nähern sich oft lautlos

Wie die Polizei weiter mitteilt, wurden durch den Vorfall keine Personen verletzt. Es kam allerdings zu Verspätungen im Bahnverkehr. Die Bundespolizei weist zudem darauf hin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Bahngleise dürfen daher nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie zum Beispiel Über- oder Unterführungen, gequert werden.