Mannheim Bewährungsstrafe nach Schlag mit Todesfolge

Nachdem er einen älteren Mann niedergeschlagen hatte, war dieser an den Folgen gestorben. Nun ist ein 30-Jähriger deshalb in Mannheim verurteilt worden.
Mannheim - Wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Streit um ein Handy hat das Landgericht Mannheim einen Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der heute 30 Jahre alte Angeklagte war im Juni 2015 mit einem Rentner vor einem Mannheimer Hotel aneinander geraten, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Dabei sei sein Handy zu Boden gefallen und die beiden seien in einen Streit geraten. Nachdem der Angeklagte „ohne Vorwarnung“ zugeschlagen habe, sei der 68-Jährige „ungebremst“ zu Boden gestürzt. An den Spätfolgen starb er Wochen später. Der junge Mann ergriff nach dem Vorfall vor dem Hotel die Flucht, stellte sich aber später. Das wirkte sich nach Angaben des Gerichts positiv auf die Entscheidung aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Verteidiger des Angeklagten als auch die Anwältin der Nebenkläger sagten, sie wollten auf Rechtsmittel verzichten. Der zuständige Oberstaatsanwalt behielt sich die Entscheidung vor. (Az: 1 Ks 402 Js 31918/16)
Lange Liste von Verletzungen
Die Liste der erlittenen Verletzungen bei Aufnahme des Seniors in der Uniklinik Mannheim war lang. Gehirnblutung, ein von gesprungenen Brillengläsern zerrissener linker Augapfel, gebrochene Kieferhöhle, Jochbogenbruch, Brüche der Mittelgesichtsknochen und der Rippen. Nach Auffassung des Gerichts handelte der Angreifer mit „bedingtem Vorsatz“. Demnach hätte er mit den schwerwiegenden Folgen seines Handelns rechnen müssen.
Gestorben ist der alleinstehende frühere Buchhalter schließlich sechs Wochen nach dem Vorfall an einer Lungenentzündung. Zuvor war er ins Koma gefallen. Von den tragischen Folgen der Auseinandersetzung will der junge Mann nach eigenen Angaben erst durch die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ erfahren haben. Darin wurde der Fall im Oktober 2016 thematisiert.
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