Dazu komme, dass auch der Landesrechnungshof einen Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung moniert hatte. Dessen Bericht hatte die Grundlagen für das Strafverfahren geliefert, das die Staatsanwaltschaft im Juli 2012 eingeleitet hatte. Aus dem Bericht der Rechnungsprüfer hätten sich, so die Staatsanwälte damals, „tatsächliche Anhaltspunkte“ ergeben, dass sich Mappus beim Kauf der Aktien der Untreue schuldig gemacht haben könnte. Für Hans-Ulrich Sckerl, den parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen, ändert die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nichts daran, „dass der politische Flurschaden riesig ist“. Diese Erkenntnis des Staatsgerichtshofs und des Untersuchungsausschusses zum EnBW-Deal bleibe. Sckerl ist überzeugt: „Der EnBW-Deal ist und bleibt ein schlechtes Geschäft für das Land und ein Armutszeugnis für die wirtschaftspolitische Kompetenz der CDU.“ Weil sich Mappus habe als Macher inszenieren wollen, müssten nun die Steuerzahler drauflegen. Der Grünen-Abgeordnete fasst die Vorwürfe zusammen: „Mappus hat die Verfassung gebrochen, er hat den Landtag umgangen, den Sachverstand der Verwaltung ignoriert und ohne jede Not einen überhöhten Preis bezahlt.“

 

Das müssen die Experten der Internationalen Handelskammer Paris (ICC) erst noch klären. Die Staatsanwaltschaft hat sich nicht dazu geäußert, ob der Kaufpreis von 4,7 Milliarden für die EnBW-Aktien angemessen war oder nicht. Der eigens von ihr beauftragte Gutachter, der Professor für Betriebswirtschaft, Wolfgang Ballwieser, war zwar zu der Erkenntnis gekommen, Mappus habe 780 Millionen Euro zu viel für das Aktienpaket bezahlt. Andere Gutachter waren aber zu anderen Ergebnissen gekommen und hatten den Kaufpreis als angemessen eingestuft. Die Staatsanwälte erklärten nun, das Ballwieser-Gutachten sei zwar „methodisch plausibel und nachvollziehbar“, dennoch würde es „erhebliche Schwierigkeiten bereiten“, den Wert des Aktienpakets so zu beurteilen, dass dies strafrechtlichen Erfordernissen genügen würde. Für die Staatsanwälte war der Wert letztlich ohnehin unerheblich, da keine Straftat nachgewiesen wurde. Dazu übernehmen nun wieder die Juristen vor der Internationalen Handelskammer.