Vor Ablauf einer Sperrfrist von 30 Jahren dürfen die E-Mails nur befugte Mitarbeiter des Landesarchivs sichten. Die Archivare prüfen und bewerten die E-Mails auf ihren historischen Wert hin wie alle von Behörden ausgesonderten Verwaltungsunterlagen. Erscheint der Inhalt einer Mail den festgelegten Kriterien zufolge nicht relevant, kann sie auch vernichtet werden.