Diese Reise hat er sich dann doch erspart. Fußball-Vizeeuropameister und Ex-VfB-Profi Mario Gomez jettet für Red Bull Soccer um die Welt. Seit vorigem Jahr ist er als technischer Direktor vor allem für die Entwicklungsstandorte New York und Bragantino in Brasilien verantwortlich. Bei Champions-League-Spielen taucht er häufig auch in Leipzig auf, dem Vorzeigeklub des Konzerns.
Am Donnerstagnachmittag hätte der 38-Jährige mal nach Hof fahren müssen. Der frühere Toptorjäger des FC Bayern München hatte Einspruch eingelegt gegen ein Fahrverbot. Für 14.30 Uhr war eine Verhandlung angesetzt. Doch Donnerstagmorgen zog Gomez’ Anwalt Lennart Achtermann aus Leverkusen den Einspruch zurück. Termin abgesetzt. Auf telefonische Nachfragen reagierte Achtermann freundlich, beantwortete aber keine Fragen.
Gomez fuhr nach Justizangaben am 5. April mit 129 statt 100 Kilometer pro Stunde über die A9. Das Bild zeigte der Hofer Verkehrspolizei nach Informationen der Frankenpost einwandfrei, wer da ein bisschen zu viel aufs Gaspedal getreten hatte. Weil Gomez bereits im Januar vorigen Jahres und im Februar dieses Jahres ein Bußgeld wegen zu geringem Abstand und überhöhter Geschwindigkeit auf der A8 erhalten hatte, war es nun Zeit für einen Denkzettel. Die Rechtslage ist hier eindeutig. Wer innerhalb eines Jahres wiederholt 26 Kilometer pro Stunde und mehr zu schnell als vorgeschrieben unterwegs ist und erwischt wird, muss seinen Führerschein einen Monat lang abgeben und 225 Euro zahlen. Nach Eingang des Bescheids muss die Strafe grundsätzlich binnen vier Monaten beglichen werden. Viele Autofahrer mit Rechtsschutz im Rücken versuchen jedoch durch einen Einspruch und die damit folgenden Rechtswege die Abgabe hinauszuzögern oder auf eine passendere Zeit im Jahr zu legen, erklärt ein Gerichtssprecher.
Das Hofer Amtsgericht setzt täglich bis zu 30 Verhandlungen zu Ordnungswidrigkeiten an, darunter häufig Verkehrsdelikte. Häufig bleiben dann nur noch fünf bis zehn übrig, die Absagen kommen, wie im Fall von Gomez, manchmal sehr kurzfristig, was für das Gericht großen organisatorischen Aufwand bedeutet, sagt der Gerichtssprecher.