Im weltweiten Skandal um Brustimplantate aus billigem Industriesilikon hat der Strafprozess gegen die Verantwortlichen begonnen. In Marseille stehen seit Mittwoch der Gründer des mittlerweile insolventen Herstellers PIP und vier seiner früheren Mitarbeiter vor Gericht.

Freizeit und Unterhaltung: Theresa Schäfer (the)

Marseille - Im weltweiten Skandal um Brustimplantate aus billigem Industriesilikon hat der Strafprozess gegen die Verantwortlichen begonnen. Im südfranzösischen Marseille stehen seit Mittwoch der Gründer des mittlerweile insolventen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP), Jean-Claude Mas, sowie vier seiner früheren Mitarbeiter vor Gericht. Ihnen drohen wegen Betrugs und schwerer Verbrauchertäuschung bis zu fünf Jahre Haft.

 

Das Verfahren gilt als eines der größten in der französischen Geschichte. Bei der Staatsanwaltschaft Marseille gingen mehr als 5000 Anzeigen geschädigter Frauen ein, mehrere Hundert reisten zum Prozess an. Auch einige Deutsche beteiligen sich nach Angaben einer Berliner Anwaltskanzlei als Nebenkläger.

Verteidiger scheitern mit Annullierung

Zu Prozessbeginn am Mittwoch ging es um Verfahrensfragen. Verteidiger der Angeklagten versuchten zunächst erfolglos, eine Annullierung zu erwirken. Sie kritisierten unter anderem, dass die Ermittlungen zu Straftatbeständen wie Körperverletzung und Insolvenzbetrug noch laufen und es eventuell weitere Prozesse geben muss. Der Beginn der Vernehmungen wird erst in den Folgetagen erwartet.

Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausende Silikonkissen des französischen Unternehmens implantiert. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geht davon aus, dass mehr als 5000 Frauen in Deutschland Implantate von PIP erhalten haben. „Bisher haben wir 1445 Meldungen zu Explantationen von mit PIP-Silikon gefüllten Implantaten erhalten“, sagte ein BfArM-Sprecher am Mittwoch.

Erhöhte Reißanfälligkeit

Der Skandal war erst entdeckt worden, nachdem sich Hinweise auf eine erhöhte Reißanfälligkeit der Produkte gehäuft hatten. Zudem gab es 2009 einen anonymen Hinweis auf den Betrug. Bis heute ist unklar, seit wann genau PIP nicht zugelassenes Silikon verwendete. In den Vernehmungen widersprachen sich die Angeklagten.

Neben zahlreichen betroffenen Frauen ist der TÜV Rheinland an dem ersten Strafprozess als Nebenkläger beteiligt. Der deutsche Prüfdienstleister war für die Zertifizierung der Implantate und des PIP-Qualitätssicherungssystems zuständig. Er wirft PIP vor, sämtliche Hinweise auf die Verwendung nicht zugelassenen Silikons systematisch verschleiert zu haben.

„Der TÜV hat mit Dutzenden Mitarbeitern auf allen Ebenen gesprochen. Überall wurde gelogen“, sagte TÜV-Anwalt Olivier Gutkès am Mittwoch in Marseille. Opfer kritisieren die Nebenklägerrolle des TÜV. Sie werfen ihm unzureichende Kontrollen vor und hätten ihn am liebsten auf der Anklagebank gesehen.

Schadenersatz können die Opfer von PIP-Gründer Mas vermutlich nicht erwarten. Zum Prozessauftakt gab der 73-Jährige an, Rentner zu sein und lediglich 1800 Euro im Monat zur Verfügung zu haben. Etliche Opfer buhten ihn aus.

Der Verdacht eines möglichen Zusammenhangs zwischen PIP-Brustimplantaten und Krebserkrankungen ist bislang nicht bewiesen. Das nicht zugelassene Silikon kann Entzündungen auslösen, wenn es durch einen Riss austritt. Länder wie Deutschland und Frankreich haben Betroffenen in einer beispiellosen Aktion empfohlen, sich ihre Silikonkissen vorsichtshalber entfernen zu lassen.

Ein Befangenheitsantrag gegen das Gericht in Marseille war kurz vor Prozessbeginn gescheitert. Der von Verteidigern eingeschaltete Kassationshof in Paris erklärte sich für nicht zuständig. Die mündliche Verhandlung des am Mittwoch begonnenen Verfahrens soll bis zum 17. Mai dauern. Ein Urteil wird gegen Ende des Jahres erwartet.