Der rechte Vordenker Martin Sellner wurde nach dem Treffen radikaler Rechter in Potsdam bundesweit bekannt. Die Landeshauptstadt Potsdam stieß daraufhin ein Verfahren an.

Gegen den früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, ist ein bundesweites Einreiseverbot erlassen worden. Die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam bestätigte am Dienstag, dass sie diese Entscheidung gegen „einen EU-Bürger“ erwirkt habe. Nach dpa-Informationen handelt es sich um Sellner. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Sellner kann die Entscheidung allerdings anfechten.

 

Hintergrund ist ein Vortrag Sellners bei einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa im November. Sellner hatte dort nach eigenen Angaben über die sogenannte Remigration gesprochen. Er versteht darunter, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft das Land verlassen müssen, auch Menschen mit deutschem Pass.

Eine Sprecherin der Stadt Potsdam betonte, „dass wir uns zu personenbezogenen Verfahren nicht äußern können. Wir können aber bestätigen, dass die Landeshauptstadt Potsdam einen Bescheid zum Vollzug des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) zur Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts in der Bundesrepublik Deutschland an einen EU-Bürger versendet hat.“

Einreise trotz Verbots ist strafbar

Der Bescheid sei sofort vollziehbar - damit „gilt das Einreiseverbot prinzipiell sofort“. Sollte sich der Betroffene aktuell in Deutschland aufhalten, müsste er innerhalb von einem Monat ausreisen. Er könne allerdings gegen den Bescheid zum Verlust des Freizügigkeitsrechts und auch gegen die sofortige Vollziehung Rechtsmittel einlegen.

Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert erklärte zum Verfahren: „Wir müssen zeigen, dass der Staat nicht ohnmächtig ist und seine legitimen Mittel nutzt. Die Demonstrationen und Kundgebungen waren ein wichtiges Zeichen. Wir machen deutlich, dass die Demokratie wehrhaft ist. Um Grundrechte und Grundgesetz zu schützen, müssen die Institutionen ihre Mittel nutzen.“

Für die Verweigerung der Einreise ist grundsätzlich Landesbehörden zuständig, in diesem Fall die örtliche Ausländerbehörde. Durchsetzen müsste das bundesweit geltende Einreiseverbot zum Beispiel die Bundespolizei im Rahmen von Grenzkontrollen. Nach Einreise nach Deutschland könnte eine Person, gegen die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht, abgeschoben werden. Außerdem ist eine Einreise trotz Verbots strafbar und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.