Berlin - Jedes Jahr könnten 240 000 Fledermäuse an deutschen Windkraftanlagen sterben – das schätzen Marcus Fritze von der Universität Greifswald, Christian Voigt vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin und ihre Kollegen in der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“. Allzu überraschend kommt eine solche Zahl zwar kaum, denn es ist längst bekannt, dass an Windrädern sehr viele dieser fliegenden Säugetiere verunglücken. Obendrein gibt es bereits Gegenmaßnahmen wie das Abschalten von Windkraftanlagen zu bestimmten Zeiten, die solche Opferzahlen stark reduzieren. Nur gibt es bisher keine zuverlässige Übersicht, wie oft Gutachter solche Maßnahmen vorschlagen, wie häufig die zuständigen Behörden sie anordnen und wie zuverlässig die Betreiber solche Auflagen im laufenden Betrieb umsetzen. Wie gut werden Fledermäuse also tatsächlich vor Windrädern geschützt – nicht nur auf dem Papier, sondern in der Natur?
Um diese Situation zu beleuchten, haben die IZW-Forscher rund tausend Vertreter von Behörden und Windkraftanlagen, Gutachter, Naturschutzorganisationen und Wissenschaftler befragt. 168 vollständig ausgefüllte und zurückgesandte Fragebögen konnten Marcus Fritze und seine Kollegen auswerten. Dabei zeigten sich große Unterschiede zwischen den Gruppen. So glaubte etwa die Hälfte der Windkraftvertreter, dass mit 75 bis 100 Prozent die allermeisten der von ihnen selbst in Auftrag gegebenen Gutachten Abschaltzeiten für die beantragten Anlagen empfehlen, während gerade einmal sieben Prozent der Gutachter diese Ansicht teilten und rund die Hälfte dieser Zunft glaubt, dass sie solche Auflagen in weniger als der Hälfte aller Gutachten empfehlen. Ein weiterer Unterschied zeigt sich auch bei der Frage, wie häufig die zuständigen Behörden Windkraftanlagen mit entsprechenden Auflagen genehmigen: Die Gutachter schätzen diese Zahl deutlich niedriger ein als die Behördenvertreter. Daraus schließen die IZW-Forscher, dass die Behörden eher schärfere Auflagen machen, als die Gutachter vorschlagen, auch weil deren Gutachten relativ lasch ausfallen.
Fledermäuse werden mit Sendern ausgerüstet und können so geortet werden
Das wiederum könnte damit zusammenhängen, dass die Gutachten von den zukünftigen Betreibern in Auftrag gegeben und bezahlt werden. Verlangt schon das Gutachten scharfe Auflagen, könnte das die Chancen für Folgeaufträge mindern. Obendrein ist bei solchen Gutachten die Zeit oft knapp bemessen, in der die Fachleute die Situation an der geplanten Baustelle unter die Lupe nehmen. Bleibt nur eine Woche Zeit, in der kühles und windiges Wetter die Fledermäuse am Jagen hindert, fangen die Gutachter in ihren an Waldwegen oder Wasserläufen aufgestellten Spezialnetzen kaum Tiere, weil die Weibchen lieber beim Nachwuchs sind.
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Verfangen sich bei gutem Wetter dagegen Fledermäuse in den Netzen, deren Zitzen den Gutachtern verraten, dass sie Junge säugen, rüsten sie die Tiere mit einem Minisender aus. Mit dessen Hilfe können die freigelassenen und in die Wochenstube zurückgekehrten Tiere geortet werden. Liegt diese Unterkunft ausreichend entfernt vom geplanten Standort der Windkraftanlage, kann sie genehmigt werden. Bei Arten wie dem Großen und Kleinen Abendsegler oder der Zwergfledermaus, die meist über den Baumwipfeln jagen, werden normalerweise aber Auflagen fällig. Sie verlangen zum Beispiel, dass Windkraftanlagen in der Zeit, in der die Weibchen ihre Jungen aufziehen, vor Sonnenuntergang ab- und erst nach Sonnenaufgang wieder angeschaltet werden. Allerdings gelten die Auflagen meist nur, wenn die Temperaturen über zehn Grad Celsius liegen und der Wind nicht stärker als mit sechs oder acht Metern in der Sekunde weht, weil in den anderen Fällen nur wenige Fledermäuse unterwegs sind.
Viele Fledermäuse fallen den Windrädern im Herbst zum Opfer
Um die Gefahren für die Fledermäuse abzuschätzen, gehen Wissenschaftler am frühen Morgen über die Felder in der Nähe der Anlagen und suchen dort nach toten Tieren. Besonders viele solcher Opfer finden die Forscher, wenn sie im Herbst die Windkraftanlagen absuchen. Also genau dann, wenn einige Fledermausarten in mildere Gefilde wandern, um dort die kalte Jahreszeit zu überstehen. Dabei fliegen Arten wie der Große Abendsegler hoch über den Baumwipfeln, oft mehr als hundert Meter über dem Boden – und rechnen dort offensichtlich nicht mit Hindernissen wie einer Windkraftanlage. Entsprechend viele Tiere sterben.
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Verringern kann man die Zahlen der Opfer erheblich, wenn die Windkraftanlagen in lauen Nächten mit schwachen Winden, in denen die Fledermäuse gern in großen Gruppen ziehen, in den Abendstunden abgeschaltet werden. In diesen Zeiten liefern die Anlagen ohnehin nur wenig Strom und die Betreiber können die Verluste leichter verschmerzen. Verbessern kann man diese Methode, wenn in die Gondeln der Windkraftanlagen Detektoren eingebaut werden, die im Ultraschallbereich abgegebene Ortungsrufe der Fledermäuse identifizieren. Solche Detektoren werden schon heute von den Behörden regelmäßig vorgeschrieben, um mit ihnen den Erfolg von Abschaltzeiten zu kontrollieren. „Diese Daten könnten in einem Netzwerk über ganz Deutschland ausgewertet und so große Zugbewegungen frühzeitig erkannt werden“, erklärt Marcus Fritze. Die Anlagen könnten dann viel gezielter als heute abgeschaltet werden.
Bei der IZW-Umfrage zeichnete sich allerdings ein weiteres Problem ab: Mangels Personal können die Behörden ihre Auflagen kaum kontrollieren. Dagegen würde eine Verbesserung der Personaldecke helfen. Zum anderen lässt sich dieses Problem auch mit einer alternativen Genehmigungspraxis entschärfen, die zum Teil schon praktiziert wird: Ohne Gutachten werden Anlagen mit Auflagen zu Abschaltzeiten genehmigt und wird gleichzeitig ein Fledermaus-Monitoring verlangt. Wenn die Ergebnisse dieser Messungen passen, können die Behörden die Auflagen nach einiger Zeit anpassen und sogar lockern. Davon könnten dann alle Beteiligten profitieren, weil die Windkraftanlagen nur bei tatsächlichem Bedarf abgeschaltet werden und gleichzeitig weniger Fledermäuse vom Unterdruck hinter den Rotorblättern zerfetzt werden.